Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Die Schweiz – per Zufall ein mehrsprachiger Staat

1999 wird der Begriff "sprachliche Minderheit" in die Verfassung aufgenommen. swissinfo.ch

Die Sprachenvielfalt ist ein Schlüsselelement der Schweiz und wahrscheinlich jene helvetische Eigenschaft, die im Ausland am deutlichsten wahrgenommen wird.

Doch wie hoch ist ihr Stellenwert im Land selbst?
Eine berechtigte Frage.

Dass die Frage berechtigt ist, zeigt auch eine Studie, die sich mit der Entwicklung der Sprachenvielfalt von 1848 bis heute befasst.

Man denke nur an die aktuelle Debatte über die Wahl der ersten Fremdsprache in den Schulen oder an die Tatsache, dass die meisten Deutschschweizer Kantone Englisch den anderen Landessprachen vorziehen.

Auch der jüngste Beschluss des Bundesrates, angesichts der finanziellen Engpässe auf das mit Ungeduld erwartete Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu verzichten, weist nicht gerade auf eine hohe Einschätzung der Sprachenvielfalt hin.

Nicht nur ein zeitgenössisches Phänomen

Zweifellos erhält die Sprachenvielfalt nicht den Stellenwert, den sie verdient – und das nicht erst seit heute. Bereits bei der Gründung des Bundesstaates 1848 glänzte die Sprachfrage in den politischen Debatten vorwiegend durch Abwesenheit.

Dass Deutsch, Französisch und Italienisch in der Bundesverfassung von 1848 zu Landessprachen erklärt wurden, ist praktisch dem Zufall zu verdanken.

Zu diesem Schluss kommt auch eine kürzlich veröffentlichte Studie über die Entwicklung der Sprachenfrage von 1848 bis zur Revision des Verfassungsartikels über die Sprachen in den 80er-Jahren.

Sprachliche Minderheit: ein neuer Begriff

Die Studie zeigt, dass der Begriff “Sprachgemeinschaft” oder “sprachliche Minderheit”, der heute in aller Munde ist, nicht nur im 19. Jahrhundert, sondern bis in die 30er-Jahre weitgehend unbekannt war. Damals ging es um die Anerkennung des Rätoromanischen als vierte Landessprache.

Heute figuriert der Ausdruck “sprachliche Minderheit” sogar in der neuen Bundesverfassung von 1999. Für die Autoren der Studie allerdings kein Grund zur Freude. Den Autoren sei nicht bekannt, dass die Tragweite dieses Entscheides in der parlamentarischen Debatte thematisiert worden wäre, meint dazu die Mitautorin und Ethnologin Renata Coray.

Der Begriff “Minderheit” ist in der Tat umstritten und mit dem schweizerischen Selbstverständnis schwer vereinbar. Wer ist hier Minderheit oder Mehrheit? Keine einfache Frage, da sich die Antwort wohl kaum nur auf rechnerische Überlegungen abstützen darf.

In der Botschaft des Bundesrates von 1937 zur Anerkennung des Rätoromanischen als Landessprache steht sogar ausdrücklich, dass der Begriff “Minderheit” dem schweizerischen Recht fremd sei, da dieses die Gleichwertigkeit der Sprachen anerkenne.

Sprache gleich ethnische Gruppe?

Ein ebenfalls heikler Punkt im Umgang mit der Sprachenvielfalt in der Schweiz, der den Autoren der Studien Sorgen bereitet, ist die so genannte “Ethnisierung der Politik”:

Immer häufiger werden politische Entscheide, die mit Sprachzugehörigkeit nicht das Geringste zu tun haben, von enthno-linguistischen Überlegungen diktiert.

Bei den Bundesratswahlen etwa rückt die Frage, ob die Kandidatinnen oder Kandidaten aus dem deutsch-, französisch- oder italienischsprachigen Raum stammen, zunehmend ins Zentrum des Wahlkampfes.

Als zum Beispiel Micheline Calmy-Rey 2002 in den Bundesrat gewählt wurde, löste die “ethnische” Zugehörigkeit ihrer wichtigsten Kontrahentin Ruth Lüthi heftige Debatten aus. Die Medien und Westschweizer Parteien warfen ihr vor, keine echte “Romande” zu sein, obschon sie ausgezeichnet Französisch spricht und sich mehrheitlich in dieser Sprache ausdrückt.

Daraufhin tauchte in der Deutschschweizer Presse der Gegenvorwurf des “Rassismus” auf. Reaktionen dieser Art sind der Toleranz nicht gerade zuträglich: Statt die Fronten aufzuweichen, führen sie zur Bildung hermetischer Sprachblöcke wie in Belgien.

Aufwertung der Mehrsprachigkeit



Die Autoren wünschen sich deshalb in erster Linie eine Aufwertung der Mehrsprachigkeit in all ihren Ausprägungen. Dass dieses Ziel nicht einfach zu erreichen ist, ist ihnen durchaus bewusst.

In ihrem Bericht weisen sie darauf hin, dass konkrete sprachpolitische Massnahmen angesichts der Dringlichkeit materieller und finanzieller Probleme kaum Priorität hätten. Eine nationale Sprachenpolitik scheine für die breite Öffentlichkeit kein attraktives Thema zu sein und wecke allenfalls das Interesse der Politiker.

In Anbetracht des jüngsten Verzichts auf ein nationales Sprachengesetz erhält diese Aussage geradezu prophetischen Charakter.

swissinfo, Nenad Stojanovic
(Übertragung aus dem Italienischen: Maya Im Hof)

1848: Deutsch, Französisch und Italienisch werden sozusagen per Zufall als Landessprachen in die Bundesverfassung aufgenommen.
1937:”Sprachliche Minderheit” wird als ein Begriff bezeichnet, der dem schweizerischen Recht fremd ist.
1999: Der Begriff “sprachliche Minderheit” wird in die neue Bundesverfassung aufgenommen.

Die Sprachenvielfalt geniesst vorläufig keinen hohen Stellenwert. Das zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie über die Entwicklung der Sprachenfrage von 1848 bis heute (Jean Widmer, Renata Coray, Dunya Acklin Muji & Eric Godel. Die Schweizer Sprachenvielfalt im öffentlichen Diskurs. La diversité des langues en Suisse dans le débat public. Bern: Peter Lang. 2004).

Begriffe wie “sprachliche Minderheit” oder “Sprachgemeinschaft” sind erst in jüngerer Zeit entstanden und nicht ganz unumstritten. Es besteht eine Tendenz zur Ethnisierung der Politik, die eine Verhärtung der sprachlichen Fronten und die Bildung von kompakten Sprachblöcken wie in Belgien nach sich ziehen könnte.

Konkrete Massnahmen, die das Verständnis zwischen den Sprachgemeinschaften fördern, bleiben aus finanziellen Gründen oft aus. Das jüngste Beispiel ist der Verzicht des Bundesrates auf das Sprachengesetz.

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