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Vertrag mit Italien über Kulturgüter

Die Schweiz und Italien sagen dem illegalen Kulturgüterhandel den Kampf an. Am Sonntag tritt eine bilaterale Vereinbarung über die Einfuhr und Rückführung von Kulturgut in Kraft, wie das Bundesamt für Kultur mitteilte.

Die im Oktober 2006 unterzeichnete Vereinbarung ist die erste, welche die Schweiz aufgrund des neuen Kulturgütertransfergesetzes abgeschlossen hat. Sie dient dem Schutz des schweizerischen und des italienischen Kulturerbes, wobei es insbesondere um archäologische Objekte geht.

Die Vereinbarung sagt, dass den Zollbehörden bei der Einfuhr von Kulturgütern die Ausfuhrbewilligungen des Herkunftslandes vorzuweisen sind. Sie regelt auch die Rückführung von Kulturgut, das rechtswidrig eingeführt worden ist.

Analoge Vereinbarungen, die der Bundesrat im Dezember 2006 mit Peru und im Mai 2007 mit Griechenland unterzeichnet hat, treten in den kommenden Monaten in Kraft.

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