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Einbürgerungs-Vorlagen in Luzern und St. Gallen

Freudentränen nach der Einbürgerung an einer Gemeindeversammlung. Keystone

Am 28. November stimmen die Kantone Luzern und St. Gallen über ihre Einbürgerungs-Verfahren ab.

Zwei Luzerner Initiativen sollen weniger Willkür, die St. Galler Gesetzesänderung eine Anpassung an die neue Kantonsverfassung bringen.

Seit 1999 war die Luzerner Gemeinde Emmen immer wieder wegen umstrittener Einbürgerungs-Entscheide schweizweit in die Schlagzeilen geraten. Nun stimmt der Kanton Luzern am 28. November über zwei Einbürgerungs-Initiativen der Grünen ab.

Die Partei verlangt in ihrer ersten Initiative («für einheitliche Einbürgerungsverfahren»), dass nur noch Einbürgerungs-Kommissionen oder Gemeinderäte statt der Gemeindeversammlungen über Einbürgerungen entscheiden.

Bei einer Annahme wäre die Einbürgerung durch die Gemeindeversammlung oder ein Gemeindeparlament (Einwohnerrat) nicht mehr zulässig.

Weniger Willkür

Die Initianten des Grünen Bündnisses versprechen sich von dieser Initiative weniger willkürliche oder ungerechte Einbürgerungs-Entscheide. Mit einer Vereinheitlichung des Verfahrens könnten Einbürgerungswillige in allen Gemeinden mit den gleichen Chancen rechnen.

Seit der Einreichung der Initiative hat allerdings das Bundesgericht die Einbürgerung an der Urne als verfassungswidrig verboten (Geheime Abstimmung). Seither werden Einbürgerungen in 98 der 100 Gemeinden an der öffentlichen Gemeindeversammlung durchgeführt. In zwei Gemeinden ist das Parlament zuständig.

Obwohl die Initiative Fairness und Gleichbehandlung verspreche, würde die Autonomie der Gemeinden zu stark eingeschränkt, äussert sich die Kantonsregierung zur Vorlage. Sie empfiehlt zusammen mit dem Kantonsparlament ein Nein.

Recht auf Einbürgerung?

Die zweite Initiative des Grünen Bündnisses fordert ein Recht auf Einbürgerung, wenn eine Person die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt («für überprüfbare Einbürgerungen»). Negative Entscheide sollen ans Verwaltungsgericht gezogen werden können.

Sowohl die Regierung wie auch das Parlament sind ebenfalls gegen diese Vorlage. Die Möglichkeit der Beschwerde bestehe schon heute beim Regierungsrat. Dies sei ausreichend.

Die beiden Vorlagen werden von der bürgerlichen Mehrheit aus Christdemokraten (CVP), Freisinnigen (FDP) und der Schweizerischen Volkspartei (SVP) bekämpft. Sie fühlen sich von der Begründungspflicht vor den Kopf gestossen.

Der Grosse Rat hiess zudem eine Standesinitiative gut, die verlangt, dass weiterhin Gemeindeversammlungen entscheiden sollen und das Bürgerrecht nicht gerichtlich erzwungen werden kann.

Anpassung an Kantonsverfassung

Mit einer Revision des Bürgerrechtsgesetzes will die St. Galler Regierung die Regelungen über die Einbürgerung der neuen Kantonsverfassung und dem Bundesrecht anpassen.

Das Gesetz regelt die Voraussetzungen für Einbürgerungen, wobei für Schweizerinnen und Schweizer sowie für ausländische und staatenlose Jugendliche Erleichterungen gelten.

Für sie sollen neu kommunale Einbürgerungsräte zuständig sein. Die übrigen Einbürgerungen sollen, nachdem das Bundesgericht die Urnenabstimmungen verboten hat, Sache der Bürgerversammlung oder des Gemeindeparlaments werden.

Vom Bund vorgeschrieben ist auch die Abschaffung der Einbürgerungstaxe. Das revidierte kantonale St. Galler Bürgerrechtsgesetz sieht für das Einbürgerungsverfahren allerdings kostendeckende Gebühren vor.

Die SVP bekämpft die Vorlage. Sie spricht von «Zwängerei» und nimmt Bezug auf die beiden eidgenössischen Einbürgerungsvorlagen, die am 26. September vom Schweizer Volk bachab geschickt wurden.

Das neue Gesetz habe eine Zunahme der Einbürgerungen zur Folge, befürchtet die SVP. Die St. Galler Regierung nennt die Kampagne der Gegner eine «Lügen-Propaganda».

swissinfo, Christian Raaflaub

Im Kanton Luzern werden Einbürgerungen heute in 98 der 100 Gemeinden an Gemeindeversammlungen durchgeführt.
In zwei Gemeinden ist das Parlament zuständig.
2003 hatte das Bundesgericht Einbürgerungen an der Urne verboten.

Im Kanton Luzern fordern zwei Initiativen des Grünen Bündnisses weniger Willkür, mehr Fairness und eine Vereinheitlichung der Verfahren bei Einbürgerungen.

Der Kanton St. Gallen stimmt ab über eine Anpassung der Einbürgerungspraxis an Bundesrecht und Kantonsverfassung.

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