Privatbankiers wollen mehr Spielraum

Die Schweizer Privatbankiers kritisieren die geplante Verschärfung der Geldwäschereigesetzgebung, die von der OECD-Arbeitsgruppe für Geldwäscherei (FATF) inspiriert ist.
Die Bankiers werfen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) eine «unverständliche Gefügigkeit» gegenüber der FATF vor.
Insidergeschäfte und Kursmanipulationen sollten nach dem Willen der Bankiers nicht generell als verbrecherische Vortat der Geldwäscherei geahndet werden.
Es sei absurd, dass die Schweiz die verschärften Empfehlungen der FATF umsetzen wolle, bevor die vom EFD beschlossene Reflexion über die Bestrafung von Börsendelikten und Marktmissbrauch geführt werde, sagte Pierre Darier, Präsident der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers, am Donnerstag.
Blocher soll sich einschalten
Das EFD solle zuerst mit dem Justizdepartement von Bundesrat Christoph Blocher eine tief greifende Analyse führen. Das EJPD könne am besten beurteilen, ob eine solche Verschärfung des Strafgesetzes in das Schweizer Rechtssystem passe, ohne dass es «die Empfehlungen der FATF sogleich als Befehle» auffasse.
Grundsätzlich könne die Schweiz mehr tun, indem sie sich in der FATF stärker für eine pragmatischere Politik einsetzen würde. Die FATF ist laut den Privatbankiers auch nur in kleinen Staaten wirklich bekannt, grössere Länder liessen sich weniger Vorgaben machen.
Banalisierung befürchtet
Nötig sei eine Kosten-Nutzen-Analyse. Die Privatbankiers möchten nur die schwer wiegenden Formen der Insidergeschäfte und Kursmanipulationen als Verbrechen ahnden. Dazu gehören gewerbsmässige oder bandenmässige Vergehen.
Andernfalls drohe eine Banalisierung des Geldwäscherei-Begriffs, mit dem man heute schwerere Taten wie der Drogenhandel oder das organisierte Verbrechen in Verbindung bringe.
Die Privatbankiers seien aber nicht gegen eine effiziente und strenge Strafverfolgung von Insiderdelikten und Kursmanipulationen, sagte Darier. Das Strafgesetz schränke den Begriff der «vertraulichen Tatsache» tatsächlich zu sehr ein, der entsprechende Absatz müsse abgeschafft werden.
Zudem unterstützten die Banken seit langem die Ausweitung dieser Norm auf die Gewinnwarnungen.

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Geldwäscherei
Gegen EU-Richtlinie
Ein «immer wiederkehrendes Problem» sei auch der Einfluss der europäischen Gesetzgebung auf den Finanzplatz Schweiz. VSPB-Vizepräsident Konrad Hummler wehrte sich gegen einen Nachvollzug der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID.
Dass Finanz-Dienstleister Risikobereitschaft und -fähigkeit der Kunden prüfen und dokumentieren müssten, sei unrealistisch. Denn so würde die Verantwortlichkeit zwischen Beratern und Kunden verwischt.
Nach Kursverlusten könnten Kunden problemlos klagen, diese «Put-Option» führe aber zu einem Prämienzuschlag, der die Konkurrenzfähigkeit der MiFID-Märkte belaste, erläuterte Hummler.
swissinfo und Agenturen

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Vernehmlassung
Insbesondere dank dem Bankgeheimnis steht die Schweiz heute bei der Verwaltung von Privatvermögen mit 28% des Marktes weltweit an erster Stelle.
Insgesamt steht der Finanzplatz Schweiz nach den USA und Grossbritannien an dritter Stelle.
Der Finanzsektor generiert in der Schweiz 14% des Bruttosozialprodukts, 5% der Arbeitsplätze und 18% der Steuereinnahmen.
Das Bankgeheimnis – die Verpflichtung der Bankangestellten zur Diskretion über die Geschäfte ihrer Kunden – ist nicht absolut und hat sich seit seiner Einführung 1934 laufend entwickelt.
So kann der Richter bei der Untersuchung eines Falls von Geldwäscherei die Aufhebung dieser Verpflichtung verfügen.
Die FATF (Financial Action Task Force) wurde 1989 als Arbeitsgruppe der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) gegründet.
Ihr Ziel ist die Entwicklung und Förderung von nationalen und internationalen Strategien zur Bekämpfung der Geldwäscherei.
Ihre 49 Empfehlungen bilden die international anerkannten Standards gegen die Geldwäscherei und die Finanzierung des Terrorismus.
Die Schweiz hat von Anfang an bei der FATF mitgearbeitet. Die Schweizer Gesetzgebung folgt bereits zu weiten Teilen diesen Standards.

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