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Das ist ab 1. Januar 2005 neu in der Schweiz

Die Bündner Polizei übt die Anwendung eines "Alkometers". Keystone

Ein höheres Rentenalter für Frauen, weniger Alkohol am Steuer und mehr Kompetenzen für die Polizei. Dies sind die wichtigsten Änderungen zum Jahresbeginn.

Auf den 1. Januar 2005 treten in der Schweiz über 70 Bundesgesetze und mehr als 140 Erlasse auf Verordnungsstufe in Kraft.

Ab 1. Januar müssen die Frauen in der Schweiz ein Jahr länger arbeiten. Das ordentliche Frauen-Rentenalter steigt von 63 auf 64 Jahre.

Frauen der Jahrgänge 1939 bis 1941 kommen mit 63 Jahren zu ihrer Rente aus der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV). Für Frauen der Jahrgänge 1942 und jünger gilt neu Rentenalter 64. Die minimale monatliche AHV-Rente steigt von 1055 auf 1075 Franken.

Weniger Rente

Vieles tut sich auf dem Feld der beruflichen Vorsorge (BVG). Wegen der höheren Lebenserwartung wird der Satz zur Errechnung der jährlichen Rente von 7,2 innert zehn Jahren schrittweise auf 6,8% reduziert.

Ab nächstem Jahr sind rund 100’000 Personen neu dem BVG unterstellt. Das Mindesteinkommen für die obligatorische Versicherung wurde auf 19’350 Franken gesenkt (bisher 25’320). Der Mindestsatz zur Verzinsung dieser Altersguthaben steigt von 2,25 auf 2,5%. Hinterlassenen- und Invalidenrenten werden um 1,9% erhöht.

Auf den 1. Januar 2005 tritt in der Krankenversicherung (KVG) ein neues System der wählbaren Franchisen in Kraft, mit denen die Versicherten ihre Prämie senken können. Zur Wahl stehen für Erwachsene 500, 1000, 1500 und 2500 Franken.

Gegen alkoholbedingte Unfälle

Um die Zahl der Strassenunfälle zu verringern, werden alkoholisierte Autofahrerinnen und Autofahrer ab Neujahr härter angefasst. Der zulässige Blutalkohol-Grenzwert sinkt von 0,8 auf 0,5 Promille. Die Polizei darf ohne konkreten Verdacht Atem-Alkoholtests durchführen.

Wer mit 0,5 bis 0,79 Promille gefasst wird, wird verwarnt und mit Busse oder gar Haft bestraft. Bei mehr als 0,8 Promille droht der Entzug des Führerausweises für mindestens drei Monate. Dazu kommen eine Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren oder eine Busse bis 40’000 Franken.

Mit zusätzlichen Kontrollen muss in der Silvesternacht jedoch nicht gerechnet werden. Mehrere Kantonspolizeien machten deutlich, dass sie nicht beabsichtigen, “Jagd” auf alkoholisierte Lenker zu machen. Es gebe jedoch keine Schonfrist. Ein kleines Zugeständnis will die Waadtländer Kantonspolizei machen, die bei der Anwendung in den ersten Tagen eine “gewisse Flexibilität” beweisen will.

Zusammen mit dem neuen Alkohol-Grenzwert gilt neu Nulltoleranz für Autofahren unter Einfluss von Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy. Es gelten die gleichen Strafen wie für Fahren mit über 0,8 Promille Alkohol. Kontrollen ohne Verdacht sind jedoch nicht möglich.

Erweiterte Strafverfolgung

Bei der Ermittlung von Straftaten erhält die Polizei neue Kompetenzen. Sie darf gemäss dem DNA-Profil-Gesetz “genetische Fingerabdrücke” abnehmen, um Verbrechen und Straftaten aufzuklären sowie Unbekannte, Vermisste oder Tote zu identifizieren. Gleichzeitig sollen zu Unrecht Verdächtigte entlastet werden.

Geregelt wird auch der Einsatz von V-Leuten (verdeckte Ermittler). Der Strafverfolgung soll bei besonders schweren Straftaten erlaubt werden, mit Angehörigen der Polizei, die nicht als solche erkennbar sind, in das kriminelle Umfeld einzudringen.

Höhere Maut-Gebühr

Ab Neujahr wird der Schweizer Zoll gegen Missbräuche bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) mit mobilen Kontrollen vorgehen. Die LSVA wird um rund 50% erhöht und soll im nächsten Jahr 1,2 Mrd. Franken einbringen.

Ab Anfang nächsten Jahres wird zudem der E-Commerce gefördert: Die elektronische Signatur wird der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Damit wird es möglich, Verträge am Computer abzuschliessen, wobei die Identität von Absender und Empfänger garantiert wird.

swissinfo und Agenturen

Rentenalter Frauen: 64 statt 63 Jahre
BVG-Mindesteinkommen: 19’350 statt 25’320 Fr.
Neue Franchisen bei Krankenkassen: 500, 1000, 1500, 2500 Fr.
Blutalkohol-Grenzwert: 0,5‰ statt 0,8‰
LSVA: Erhöhung um rund 50%

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