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Neue Gesetze im neuen Jahr

Neues Regime in der Blauen Zone. swissinfo.ch

Höhere Renten und ein tieferer Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge: Im Bereich der Sozialversicherungen kommen einige Änderungen auf die Schweiz zu.

Weitere Neuerungen betreffen das Konsumkreditgesetz, die Autofahrer, den Schweizer Pass und die Aushebung von Rekrutinnen und Rekruten.

244 Erlasse sind es insgesamt, die am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Die wichtigsten Änderungen finden im Bereich der Sozialversicherungen statt.

Während der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge gesenkt wird, werden einige Versicherungen der Teuerung angepasst, Pensionierte und Invalide können von einer höheren Rente profitieren.

Mehr Ausgaben

Nach dem Hin und Her in den Sommermonaten und einer Sondersession der eidgenössischen Räte im Herbst wird der Mindestzinssatz für die Berufliche Vorsorge (BVG) nun von 4 auf 3,25% gesenkt.

Der Bundesrat hatte gar 3% vorgeschlagen, kam aber damit nicht durch. Der Satz soll nächstes Jahr und dann mindestens alle zwei Jahre erneut überprüft werden.

Die Konzessions-Abgaben für den Empfang der Radio- und TV-Programme steigen um über 4%. Ausserdem schlagen die Paketpost und die Haushaltsgeräte auf. Diese werden mit einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr belegt.

Der Versand eines Paketes kostet je nach Gewicht bis zu 20% mehr. Einzig Armeeangehörige und ihre Familien erhalten ein Zückerchen: Die Gewichtslimite für portofreie Pakete wird auf 5 Kilo verdoppelt.

Neuer Pass

Eine weitere Neuerung ist der kleinere Schweizer Pass, der den neusten Sicherheits-Standards angepasst ist. Auch er kostet mit 120 Franken mehr als bisher.

Für Kinder wird in Zukunft ein eigener Pass benötigt, der jedoch nur rund die Hälfte kostet. Familien müssen daher tiefer in den Geldbeutel greifen, denn bisher konnten die Kinder im elterlichen Pass eingetragen werden.

Nach einer langen und mühsamen Vorgeschichte tritt zudem am 1. Januar das neue Konsumkreditgesetz in Kraft. Neu gilt ein Höchstzins von 15% für Kredite.

Ausserdem müssen Kreditgeber die Solvenz ihrer Kundschaft überprüfen. Sie dürfen einen Kredit nur Personen gewähren, welche ihn innert dreier Jahren wieder zurückzahlen können.

Experten sprechen allerdings bei dem neuen Gesetz von einem Rückschritt: Nun sei es unmöglich, einen Leasingvertrag zu kündigen, ohne dem Kreditgeber eine hohe Entschädigung bezahlen zu müssen.

Zückerchen für Arbeitnehmer, Behinderte und Rentner

Mehr Geld erhalten auf Anfang Jahr die AHV- und IV-Bezüger. Den Pensionierten und Invaliden wird ein Teuerungsausgleich von 2,4% ausbezahlt.

Lohnempfänger zahlen ab 2003 weniger an die Arbeitslosenversicherung, der Solidaritätsbeitrag, den Besserverdienende beizusteuern haben, wird halbiert.

Neue Regeln für Autofahrer

Autofahrer müssen zum Parkieren in der Blauen Zone die neue Euro-Parkscheibe benutzen. Statt wie bisher Start- und Endzeit ist auf der Scheibe nur noch die Ankunftszeit angegeben.

Die Zeit muss auf die nächste halbe Stunde eingestellt werden. Damit bleibt die maximale Parkdauer wie bisher 90 Minuten.

Neue Autos brauchen ab Anfang Jahr eine Energie-Etikette, die den Energieverbrauch deklariert.

Daneben dürfen alle Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren, in Tunnels nur noch auf der rechten Spur fahren, dürfen also andere Wagen nicht mehr überholen.

Neues Aushebungssystem

Neuerungen gibt es auch bei der Armee: Diese will ab Januar mit einem verfeinerten Aushebungssystem die Aussteiger-Quote senken. Neu werden alle Stellungspflichtigen nach einem Orientierungstag während dreier Tage auf ihre Tauglichkeit geprüft.

Die Armee nimmt dabei eine höhere Quote von Untauglichen in Kauf. Sie rechnet aber damit, dass wegen der neuen Massnahmen später weniger Personen aus dem Heer aussteigen.

swissinfo und Agenturen

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SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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