Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Die EU “verschweizert” ihre Güterverkehrspolitik

Lastwagen im Zollareal in Chiasso. Noch sind die Abgaben in der Schweiz höher als in der EU. Keystone

Auch in der Europäischen Union (EU) soll es künftig möglich sein, dem Lastwagenverkehr seine Umweltkosten zu verrechnen. Die EU-Kommission wird Anfang Juni die nötigen Berechnungsmodelle vorlegen.

Die Stunde der Kostenwahrheit im Verkehr kommt nun auch in der EU: Gegenwärtig werden in Brüssel Modelle zur Berechnung jener Kosten des Verkehrs erarbeitet, die dieser verursacht, aber nicht bezahlt.

Bis zum 10. Juni wird die EU-Kommission die Resultate vorlegen. Und auch gleich vorschlagen, wie der Güterverkehr für die so genannten externen Kosten zur Kasse gebeten werden könnte.

Was wie eine akademische Fleissarbeit aussieht, ist politisch hoch brisant. Denn bisher sind Umweltabgaben auf dem Schwerverkehr, wie die Schweiz sie mit der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) seit 2001 kennt, in der EU gar nicht erlaubt.

“Wir dürfen nicht vergessen, dass die Gesetzgebung der EU heute eine Internalisierung der externen Kosten im Strassentransport verbietet”, sagte Anne Houtman, Direktorin in der EU-Generaldirektion für Energie und Verkehr, am Mittwoch an einer Fachtagung in Brüssel.

Nur Kosten für Bau und Unterhalt der Strassen

Gemäss EU-Wegekostenrichtlinie dürfen die EU-Staaten dem Schwerverkehr nur die Kosten für den Bau und Unterhalt der Strassen verrechnen. Dies zum Ärger von Österreich, das unter der Lastwagenlawine am Brenner leidet.

Bei der letzten Revision der Richtlinie 2006 erkämpfte die Alpenrepublik nur einen bescheidenen Aufschlag der Lastwagen-Maut im Berggebiet. Immerhin forderte das EU-Parlament damals auch die Berechnung der externen Kosten bis Juni 2008.

Eine bereits publizierte Studie im Auftrag der Kommission zeigt, dass die externen Kosten des Lastwagenverkehrs je nach Gebiet, Fahrzeugkategorie und Zeit sehr unterschiedlich ausfallen. In Deutschland zum Beispiel variieren sie zwischen 19 Eurocent pro Laster und Kilometer auf ruhigen Überlandstrecken und 110 Eurocent zur Stosszeit in der Stadt.

“Dies bedeutet nicht zwingend, dass die Nutzer mehr werden bezahlen müssen, aber sicher, dass sie auf eine bessere Weise bezahlen müssen”, sagte Houtman an der Tagung des Verbands “Verkehr und Umwelt” in Brüssel.

Die EU-Kommission wird also wohl Modelle für Abgaben vorschlagen, die eine sehr starke Differenzierung erlauben: Moderne saubere Lastwagen werden ausserhalb der Stosszeiten möglicherweise sogar weniger Abgaben zahlen als heute.

Vergleich mit der schweizerischen LSVA

Im Durchschnitt werden die EU-Staaten, falls sie dies wollen, die Abgaben aber anheben dürfen: um die externen Kosten eben.

Wie viel dies ausmachen könnte, zeigt der Vergleich mit der schweizerischen LSVA: 2005 betrug die Abgabe in Deutschland 12 Eurocent pro Kilometer, in Österreich 27 Cent und in der Schweiz umgerechnet 60 Cent. Seither wurde sie in allen drei Ländern angehoben – in der Schweiz auf umgerechnet rund 70 Cent.

Der Vizedirektor des Bundesamtes für Raumentwicklung, Christian Küng, kündete auf der Tagung in Brüssel zudem an, dass bis Mitte Mai auch in der Schweiz eine neue Berechnung der Umweltkosten des Schwerverkehrs vorgestellt wird. Allerdings: Auch wenn diese höhere Kosten ausweisen sollte, kann die Schweiz die LSVA wegen dem Landverkehrsvertrag mit der EU nicht mehr weiter erhöhen.

Auftakt zu einem Ringen zwischen den EU-Staaten

Die bilaterale Situation könnte sich ändern, falls tatsächlich viele EU-Staaten zukünftig eine Schwerverkehrspolitik nach Schweizer Modell betreiben sollten. So weit ist es aber noch nicht: Der Vorschlag der EU-Kommission zu einer erneuten Revision der Wegekostenrichtlinie wird bloss ein Auftakt sein.

Folgen wird dann ein hartes Ringen zwischen den EU-Staaten, die bezüglich Schwerverkehrsabgaben sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten.

swissinfo, Simon Thönen, Brüssel

Die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)ist eine vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein abhängige eidgenössische Abgabe.

Sie muss für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet werden, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen, dem Gütertransport dienen und im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft