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Die Schweiz will ihren Greyerzer-Käse schützen

Schweizer oder französischer Greyerzer? Die Schweiz will ihren Käse besser schützen. Keystone

"Gruyère" soll von der EU als geschützte Ursprungsbezeichnung anerkannt werden. Die Schweiz hat in Brüssel einen entsprechenden Antrag gestellt, um den Schutz der bekannten Käsesorte sicherzustellen.

Da Frankreich für seinen “Gruyère” dieselben Forderungen stellt, beantragt die Schweiz, dass beide Begehren in Brüssel gleichzeitig geprüft werden.

Seit langem werden im französischen Grenzgebiet unter dem Namen “Gruyère” Käse hergestellt, die dem original Schweizer Greyerzer ähnlich sind.

Denn das Stresa-Abkommen sowie mehrere bilaterale Abkommen sehen vor, dass sich die Schweiz und Frankreich den Namen “Gruyère” teilen.

Schweizerische und französische Branchenvertreter arbeiten unter Mitwirkung der jeweiligen nationalen Behörden seit bald zehn Jahren zusammen, um einen parallelen Schutz von “Gruyère” als geschützte Ursprungsbezeichnung zu erhalten.

Die Pflichtenhefte zur Herstellung von “Gruyère” sind in beiden Ländern verschieden: Beidenorts wird Rohmilch verwendet, aber französischer “Gruyère” weist – im Gegensatz zum geschlossenen Schweizer Käse – kleine Löcher auf. Auch die Grösse der Laiber ist unterschiedlich.

Namensgleichheit anerkannt

Die Behörden haben die Namensgleichheit anerkannt, damit zwei Erzeugnisse aus aneinander grenzenden geografischen Gebieten, aber mit unterschiedlichen Pflichtenheften geschützt werden können, wie es heisst.

In der Schweiz ist “Gruyère” seit 2001 als geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen. In Frankreich wurden laut Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Formalitäten zur Eintragung auf nationaler Ebene im vergangenen Frühjahr abgeschlossen und das Dossier gemäss Mitteilung kürzlich im Hinblick auf einen gemeinschaftlichen Schutz an die Europäische Kommission weitergeleitet.

Dies zwang die Schweiz gemäss Mitteilung zu spezifischen Schritten.

Greyerzer-Dossiers gleichzeitig behandeln

Die Sortenorganisation Interprofession de Gruyere reichte in Zusammenarbeit mit dem BLW bei der EU-Kommission deshalb ein individuelles Gesuch um Eintrag von “Gruyère” als geschützte Ursprungsbezeichnung ein, um die koordinierte Behandlung des schweizerischen und des französischen Dossiers sicher zu stellen.

Das BLW habe im Übermittlungsschreiben festgehalten, dass beide Gesuche gleichzeitig zu behandeln seien, wenn auch mit dem Vorbehalt eines globalen Abkommens über die gegenseitige Anerkennung.

Für die Schweiz habe die Verhandlung eines solchen Abkommens nach wie vor Priorität. Die französischen Behörden verlangten ebenfalls die gleichzeitige Behandlung der Dossiers.

Warten auf EU-Mandat

Die Schweiz verfügt gemäss dem Agrarabkommen von 1999 über ein Verhandlungsmandat in Sachen Anerkennung von AOC “Appellation d’origine contrôlée”, heisst es weiter. Informelle Sondierungsgespräche seien im Gang.

Sobald die EU ein Mandat habe, könne in die Verhandlungsphase eingetreten werden, hiess es weiter.

swissinfo und Agenturen

Geschützte Ursprungsbezeichnungen bestätigen, dass ein Agrarprodukt eine regionale Spezialität ist. Es kann so besser vermarktet werden.

Die Bezeichnung “Appellation d’origine contrôlée” (AOC) verlangt, dass ein AOC-Produkt in einer bestimmten Region und mit lokalen Rohstoffen produziert wird. Beispiele sind Greyerzer Käse oder Walliser Aprikosenschnaps.

Weniger streng ist die Bezeichnung “Geschützte geographische Angabe” (GGA). Der Rohstoff kann auch aus dem Ausland kommen. Ein Beispiel ist Bündnerfleisch.

In der Schweiz sind bisher 21 Spezialitäten als AOC oder GGA ins Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen eingetragen. Diese gelten nur in der Schweiz, die internationale Anerkennung dafür ist nur sehr schwach.

Die Europäische Union (EU) führt ein eigenes Register. Die Schweiz und die EU streben Verhandlungen über die gegenseitige Anerkennung der Register an.

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