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Zug zu spät – Geld zurück

Bei Verspätungen des deutschen ICE (links) und des französischen TGV gibt es künftig Entschädigungen. Keystone

Ab 2010 müssen die Bahnen in der EU Zugpassagiere für grosse Verspätungen im internationalen Verkehr besser entschädigen. Die SBB wollen diese Regel ebenfalls anwenden.

Das EU-Parlament in Strassburg stärkt damit die Position der Kunden gegenüber den Bahnen. Es stimmt einer Verordnung über die Rechte der Bahnkunden zu.

“Künftig gibt es für alle Bahnreisenden bei Verspätungen Geld zurück”, verkündete der deutsche Christdemokrat Georg Jarzembowski nach dem Entscheid.

Die Entschädigungen für verspätete Züge sind in der neuen EU-Verordnung, die voraussichtlich ab Anfang 2010 gelten wird, allerdings nur für grenzüberschreitende Bahnfahrten verbindlich vorgeschrieben. Hier werden die Bahnen bei Verspätungen von einer Stunde einen Viertel des Fahrpreises zurückzahlen müssen. Bei Verspätungen von zwei Stunden erhalten Kunden die Hälfte des Billetpreises zurück.

Auch für Schweizer Kunden

Profitieren werden auch Kunden in der Schweiz. “Wir werden diese Regel für den internationalen Verkehr zusammen mit den anderen Bahnen übernehmen”, erklärte SBB-Sprecher Roland Binz.

Für grenzüberschreitende Bahnfahrten ist die neue Regel der Europäischen Union eine deutliche Verbesserung gegenüber der heutigen Praxis, die der Eisenbahnverband UIC für Europa vorgibt: Verspätet sich eine internationale Bahnfahrt um über eine Stunde, erhalten Kunden gegenwärtig nur 20% des Preises einer einfachen Fahrt zurück.

Keine Gültigkeit für Inlandfahrten

Nicht sehr griffig ist die neue Entschädigungsregel dagegen im Bahnverkehr innerhalb eines Landes: Hier können die EU-Staaten Vergütungen für verspätete Züge noch um mehr als fünfzehn Jahre hinauszögern. Den Stadt- und Regionalverkehr auf der Schiene können sie sogar vollständig davon befreien, bei Verspätungen die Kunden zu entschädigen.

Da die neue Regelung vorerst also nur für den internationalen Verkehr gilt, ist es für die schweizerische Kundschaft nur von beschränkter Bedeutung, ob die Schweiz das dritte Eisenbahnpaket der EU aufgrund des bilateralen Landverkehrs-Abkommens übernehmen muss.

“Das wird man gemeinsam mit der EU im Rahmen des Gemischten Ausschusses zum Abkommen prüfen”, sagte auf Anfrage Rolf Zimmermann, stellvertretender Chef der Sektion Internationales im Bundesamt für Verkehr. Neben den Passagierrechten beinhaltet das dritte Eisenbahnpaket auch eine Marktöffnung im internationalen Personenverkehr und einen einheitlichen Lokführerschein.

swissinfo, Simon Thönen, Brüssel

Bei verspäteten Bahnfahrten wendet die SBB heute folgende Entschädigungsregeln an:

Internationale Züge: Falls sich eine Fahrt um eine Stunde verspätet, erhält der Fahrgast 20% des einfachen Fahrpreises zurück. Diese Regel des internationalen Eisenbahnverbandes UIC gilt in ganz Europa.

Hochgeschwindigkeitszügen nach Frankreich: Falls der Zug den Fahrplan um mehr als 30 Minuten verpasst, wird ein Drittel des Fahrpreises zurückbezahlt.

Fernverkehr innerhalb der Schweiz: Falls sich ein Zug wegen einem Verschulden der SBB um mehr als eine Stunde verspätet, gibt die SBB einen Gutschein “Rail Check Sorry” im Wert von 10 Fr. (1. Klasse 15 Fr.).

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