Die Anwälte von Roman Polanski haben einen Richter in Los Angeles ersucht, das Verfahren gegen den in der Schweiz unter Hausarrest stehenden polnisch-französischen Filmregisseur in dessen Abwesenheit durchzuführen.
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Richter Peter Espinoza setzte darauf eine umfassende Anhörung vor dem Obergericht in Los Angeles auf den 22. Januar an. Ausserdem forderte er die Anwälte auf, die Begründung für das Begehren schriftlich einzureichen.
Das Bundesamt für Justiz in Bern bereitet zurzeit seinen Entscheid auf das Auslieferungsgesuch der USA vor. Sprecher Folco Galli wollte sich am Mittwoch nicht darauf festlegen, wann dieser falle. Sollte das amerikanische Verfahren eingestellt werden, bestünde keine Grundlage mehr für das Auslieferungsgesuch der USA, sagte er.
Die Staatsanwaltschaft erklärte an der Anhörung in Los Angeles, sie werde verlangen, dass Polanski am Prozess anwesend sei. Der stellvertretende Staatsanwalt David Walgren erklärte, der Regisseur müsse nach Kalifornien zurückkehren, statt den Fall weiter “vom Komfort seines Schweizer Chalets in den Alpen” aus zu führen.
Polanski wartet zurzeit in seinem Chalet in Gstaad bei Bern unter Hausarrest auf seine Auslieferung an die US-Behörden. Er soll 1977 eine damals 13-Jährige vergewaltigt haben. Bereits kurz danach war es in den USA zum Prozess gegen den Starregisseur gekommen. Nach seinem Geständnis entzog er sich jedoch dem Prozess durch Flucht.
Polanski wurde am 26. September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz auf dem Flughafen Zürich-Kloten festgenommen.
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