Ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Kalifornien hat am Montag eine Einstellung des Verfahrens gegen den polnisch-französischen Regisseur Roman Polanski abgelehnt. Dieser sitzt derzeit in Gstaad in seinem Chalet im Hausarrest.
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Polanskis Anwälte hatten Anfang Dezember wegen schwerer Verfahrensfehler im Jahr 1977 die Einstellung des mehr als 30 Jahre alten Verfahrens beantragt.
Die US-Justiz will Polanski wegen des sexuellen Missbrauchs einer 13-Jährigen vor 32 Jahren zur Verantwortung ziehen. Er soll damals das Mädchen betrunken gemacht und vergewaltigt haben. Polanski hatte die Tat gestanden, war 1978 jedoch vor einer Verschärfung seines Urteils aus den USA geflohen.
Die Staatsanwaltschaft in Los Angeles pocht nun auf alte kalifornische Vorschriften, wonach Bittsteller persönlich vor Gericht erscheinen müssen.
Eine Auslieferung an die USA, auf deren Betreiben er in der Schweiz festgenommen wurde, will Polanski unter allen Umständen verhindern.
Er muss bei einem Schuldspruch mit einer Höchststrafe von zwei Jahren Freiheitsentzug rechnen.
Der 76-Jährige war am 26. September auf dem Flughafen Zürich- Kloten verhaftet worden, als er anlässlich des 5. Zurich Film Festivals eine Auszeichnung für sein Lebenswerk entgegen nehmen wollte. Danach sass er in Winterthur im Gefängnis, bis er am 4. Dezember in den elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Chalet im bernischen Gstaad entlassen wurde.
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