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Kampfhunde: Landesregierung ist gefordert

Der Pitbull als Archetyp des gefährlichen Kampfhundes. Keystone

Nach dem National- hat auch der Ständerat einer Motion zugestimmt, die vom Bund Massnahmen gegen gefährliche Hunde verlangt.

Laut dem Parlament muss die Regierung, gestützt auf das Tierschutzgesetz, ihre Verantwortung wahrnehmen und Schutzmassnahmen in Kraft setzen.

Das Parlament will, dass dir Regierung landesweit gültige Massnahmen gegen gefährliche Hunde ergreift: Der Ständerat hat einer entsprechenden Motion seiner Wissenschaftskommission (WBK) am Donnerstag mit 38 zu 4 Stimmen zugestimmt.

Gleiches hatte am Tag zuvor der Nationalrat mit 128 zu 43 Stimmen getan.

Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, muss nun zwei Artikel des Tierschutz-Gesetzes in Kraft setzen, um damit den Schutz vor gefährlichen Hunden zu gewährleisten.

Die WBK nannte in ihrem Vorstoss Vorschriften zu Zucht, Import und Haltung als Beispiele.

Die Schweiz kennt bisher keine entsprechenden Vorschriften auf Landesebene, da dies in der Kompetenz der Kantone liegt.

Rassen-Verbote nicht ausgeschlossen

Verbote von erheblich gefährlichen Hunde-Rassen werden nicht ausgeschlossen.

Die WBK vertrat die Meinung, dass die Inkraftsetzung der im Rahmen der Genlex geänderten Artikel im Tierschutzgesetz als Rechtsgrundlage dafür ausreiche.

Das Verhalten von Hunden hänge wesentlich von den Verhältnissen ab, in denen ein Hund gehalten werde, hielten mehrere WBK-Votanten dazu fest.

Tiere müssten so behandelt werden, dass sie Menschen nicht gefährlich würden, sagte etwa die Neuenburger Sozialdemokratin Gisèle Ory.

Anderer Meinung war der Freisinnige Aargauer Thomas Pfisterer: Das Tierschutzgesetz könne nicht auf den Menschenschutz erweitert und damit neue Bestimmungen quasi am Volk vorbeigeschmuggelt werden.

Bundesrat hatte Ablehnung empfohlen

Der Bundesrat hatte die identischen Motionen der WBK und ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zur Ablehnung empfohlen.

Die Kommissionen reagierten mit ihren Motionen auf einen tragischen Unfall vom Dezember im zürcherischen Oberglatt: Drei Pitbulls bissen ein Kind zu Tode, was landesweit Bestürzung und Empörung auslöste.

swissinfo und Agenturen

Seit Jahren sind gefährliche Hunde auch in der Politik ein Thema. Besonders die tödliche Pitbull-Attacke auf einen Kindergärtler am 1. Dezember 2005 veranlasst die Kantone zum Handeln.

Der Kanton Zürich führt den Leinen- und Maulkorbzwang für Kampfhunde ein.
Die Walliser Regierung verbietet die Haltung von 12 gefährlichen Hunderassen.

Bundesrat Joseph Deiss kündigt daraufhin an, das Gesetz zu verschärfen, und beauftragt das BVET mit entsprechenden Abklärungen.

Die Wissenschafts-Kommissionen (WBK) von National- und Ständerat sprechen sich für ein Verbot von potenziell gefährlichen Hunderassen aus.

Die Zeitung Blick überreicht Bundesrat Deiss eine Petition mit 175’000 Unterschriften für ein Pitbull-Verbot .

Nach mehrfacher Verschiebung eines Entscheids empfiehlt der Bundesrat anfangs März die beiden WBK-Motionen aus rechtlichen Gründen abzulehnen.

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