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Raser werden hart angefasst

Eine Plakatkampagne in der Schweiz gegen Autoraser. Keystone

Bei Polizeikontrollen werden immer öfter massive Geschwindigkeits-Übertretungen auf Autostrassen geahndet.

Ein Raser aus dem Kanton Zürich wurde nun zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Auch werden die Autos vermehrt als «Tatwaffen» vom Staat eingezogen.

Es sei «absolut skandalös», dass in diesem Jahr bereits 14 Menschen bei Raserunfällen getötet worden seien, erklärte Bundesrat Leuenberger im Juli in einem Zeitungsinterview.

Am vergangenen Wochende doppelte Leuenberger nach und forderte härtere Strafen und gar eine «Präventivhaft».

Die Raser beschäftigen zur Zeit in der Schweiz die Öffentlichkeit, die Gerichte, die Politik und die Polizei.

In der Nacht vom vergangenen Freitag auf Samstag blieb jeder zehnte Autofahrer bei einer Kontrolle der Zürcher Polizei auf der Autobahn wegen Tempobolzerei hängen.

Pilotprozess

Nun hat das Zürcher Bezirksgericht in einem Pilotprozess ein Urteil gegen einen Autoraser verhängt, das wohl in letzter Instanz vor dem obersten Schweizer Gericht, dem Bundesgericht, landen dürfte. Dieses hat jedoch in letzter Zeit härtere Strafen gegen Verkehrsdelinquenten gestützt.

Der vom Zürcher Bezirksgericht zu 18 Monaten Gefängnis verurteile Fahrer wurde im Dezember 2002 auf der Autobahn A1 bei Zürich mit 193 statt der erlaubten 80 Kilometer pro Stunde erwischt.

Er wurde von der Polizei über zehn Kilometer verfolgt, wobei er im Durchschnitt 180 Kilometer pro Stunde fuhr. Schon damals hatte er bereits mehrere Vorstrafen wegen Temposünden und wurde auch nach einem Führerausweisentzug von Ende 2002 wiederholt am Steuer erwischt.

Auto eingezogen

Wegen seines «schweren Verschuldens» und weil er «rücksichtslos Menschenleben gefährdete», forderte der Bezirksanwalt eine unbedingte Gefängnisstrafe von 27 Monaten.

Er beantragte ferner, dass der geleaste 300 PS starke BMW vom Staat eingezogen wird.

Das Auto solle «verwertet», ein Teil des Erlöses für die Verfahrenskosten verwendet und der grössere Teil an die Leasingfirma zurückerstattet werden. Der Angeklagte hatte das Auto nicht selber geleast, sondern vom Stiefvater ausgeliehen.

Einzig im Strafmass ging das Bezirksgericht unter die Anträge der Anklage: Statt der geforderten 27 Monate Gefängnis verurteilte es den 23-Jährigen zu 18 Monaten unbedingt. Der Angeklagte muss zudem eine Busse von 500 Franken zahlen und die Gerichtsgebühr von 3500 Franken tragen.

Das Verfahren gilt auch als Musterprozess, da der Einzug eines Fahrzeuges im Sinne einer «Tatwaffe» beantragt wird.

Der Bezirksanwalt Jürg Boll, der grundsätzlich zufrieden war mit dem Urteil, will diese neue Rechtspraxis bis vor Bundesgericht durchsetzen. Ohne Chance blieb der Verteidiger, der die Anträge als «völlig überrissen» bezeichnete und Berufung einlegen will.

Unfall nicht Voraussetzung

Auch der Kanton Basel-Stadt packt die Autoraser härter an. Raser im Kanton Basel-Stadt riskieren nicht nur eine hohe Busse, Gefängnisstrafe und Fahrausweisentzug, sondern ebenfalls den Verlust ihres Autos.

Nach krassen Fällen von Geschwindigkeits-Übertretungen wurden bereits zwei diesbezügliche Gerichtsentscheide mit Pioniercharakter gefällt.

«Die Boliden werden als mögliche Tatwaffe betrachtet und zur Verhinderung weiterer schwerer Straftatbestände eingezogen», sagte Klaus Mannhart, der Sprecher des kantonalen Polizei- und Militärdepartements.

Rasen mit Unfallfolge oder mit einem getunten Auto ist dafür nicht einmal
Voraussetzung, bloss krasse Fälle von Geschwindigkeits-Übertretungen.

Diese Praxis käme der Forderung von Verkehrsminister Moritz Leuenberger
nach Präventivmassnahme nach.

In zwei Fällen hat in Basel-Stadt das Gericht bereits die Beschlagnahmung und anschliessende Verwertung des Autos eines überführten Schnellfahrers bestimmt.

Das heisst, das Auto wird verkauft oder versteigert, und der Erlös fliesst in die Staatskasse.

Von den Betroffenen werde diese zusätzliche Massnahme viel schmerzlicher empfunden als Bussen von bis zu 3600 Franken, bedingte Gefängnisstrafen und Führerausweisentzug, begründet die Basler Polizei ihren Schritt.

Basel sah sich zu diesem Durchgreifen gezwungen wegen der sich häufenden illegalen Autorennen auf dem Stadtgebiet.

Fernsehraser

Schlagzeilen machte kürzlich auch ein notorischer Raser aus Zürich, dem
nach einem Fernseh-Beitrag das Auto von der Polizei weggenommen wurde.

Grund war aber in diesem Falle das Auto selbst, das möglicherweise technisch illegale Veränderungen aufwies.

Die Mehrheit der in Basel angeklagten Raser stammten aus dem Balkan, sagt die Polizei. Rasen vor allem Ausländer?

Diese Frage liegt auf dem Tisch, und bereits wird sie politisch instrumentalisiert. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) machte damit Stimmung gegen die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer. Offenbar mit Erfolg, wie die Abstimmung vom vergangenen Wochenende zeigte.

Jetzt will Verkehrsminister Leuenberger diesbezüglich Klarheit. Das Bundesamt für Strassen arbeitet an einer erweiterten Unfallstatistik, die auch nach Nationalitäten aufgeschlüsselt werden kann.

Wenn die Kantone ihre Daten zur Verfügung stellen, dann könnte 2007 erstmals eine solche neue Statistik veröffentlicht werden.

swissinfo und Agenturen

in Zürich wurde ein Autoraser zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Dies obwohl er keinen Unfall baute.

Sein Auto wurde eingezogen.

Ähnliche Urteile wurden auch in Basel gefällt.

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