Streit um Van-Gogh-Gemälde zu Gunsten des Schweizer Kunsthändlers Beyeler entschieden
Im Streit um den Kauf des Gemäldes "Der Gärtner" von Vincent Van Gogh hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Kunsthändler Ernst Beyeler Recht gegeben. Italien wurde wegen Verstosses gegen das Grundrecht auf Eigentum verurteilt.
Im Streit um den Kauf des Gemäldes “Der Gärtner” von Vincent Van Gogh hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Basler Kunsthändler Ernst Beyeler Recht gegeben. Italien wurde wegen Verstosses gegen das Grundrecht auf Eigentum verurteilt.
Die italienische Regierung habe gegen das Recht auf Eigentum verstossen, indem sie ihr Vorkaufsrecht geltend gemacht und den Erwerb des Werkes durch den Galeristen annulliert habe, befand der Strassburger Gerichtshof.
Beyeler hatte das Gemälde 1977 in Italien für umgerechnet rund 490 000 Franken gekauft, war dabei aber nicht selbst in Erscheinung getreten. Somit enthielt die Verkaufsurkunde, die laut Gesetz dem italienischen Denkmalschutzamt vorgelegt wurde, nicht seinen Namen.
1983 erfuhr die Behörde, dass der Käufer ein Schweizer war, reagierte aber zunächst nicht. Erst 1988, nachdem der Händler das Werk für fast 13 Mio. Franken an eine US-amerikanische Stiftung verkauft hatte, die es der “Peggy Guggenheim”-Sammlung in Venedig vermachen wollte, reagierte die italienische Regierung und machte ihr Vorkaufsrecht geltend.
Sie annullierte den Verkauf von 1977 und erwarb das Gemälde selbst zum damals vereinbarten Preis. Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte zum einen die wenig klaren italienischen Bestimmungen über das Vorkaufsrecht bei Kunstgegenständen. Zwar habe jedes Land das Recht, sein Kulturerbe zu bewahren, heisst es in dem Urteil. Im vorliegenden Fall sei es aber nicht darum gegangen, das Werk eines italienischen Künstlers in seinem Ursprungsland zu behalten. Ausserdem habe die italienische Regierung erst Jahre nach der Transaktion reagiert.
Die italienische Regierung und Ernst Beyeler haben nun sechs Monate Zeit, eine Einigung für die Entschädigung zu finden. Falls ihnen dies nicht gelingen sollte, wird der Strassburger Gerichtshof eine Summe festlegen.
SRI und Agenturen

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