Junge Leute sollen eher Organe erhalten
Junge, die noch ein längeres Leben vor sich haben, sollten eher eine Organspende erhalten als ältere Schwerkranke, sagt Franz Immer. Doch mit dem Direktor von Swisstransplant sind nicht alle einig. Es gibt ethische Bedenken und Diskriminierungsängste.
In einem jüngst publizierten Arbeitspapier für Gesundheits-Experten und Politiker sorgte Immer für Aufregung.
Bei einer Nachfrage an Organen, die höher ist als das Angebot, sei es vielleicht nicht die beste Lösung, das neue Herz einer schwerkranken, älteren Person einzupflanzen.
«Laut Gesetz gilt als erste Vergabe-Priorität die Dringlichkeit, als zweite der medizinische Nutzen und als dritte die bereits verbrachte Wartezeit», sagt Immer gegenüber swissinfo.ch. Den medizinischen Nutzen umschreibt er dabei mit «optimale Lösung für den Patienten».
Im vergangenen Jahr starben 67 Patienten, weil sie kein neues Organ erhielten. Mit diesem Mangel vor Augen, so Swisstransplant, könne es sich die Gesellschaft nicht leisten, bei der Organvergabe ohne Prioritäten vorzugehen.
«Dabei sollte die Lebenszeit, die man mit einer Transplantation gewinnt, und die Lebensqualität eine Rolle spielen», betont Immer. Beispielsweise müssten Patienten zweieinhalb bis drei Jahre auf eine Niere warten. Doch seien während dieser Wartezeit die Nebeneffekte der Hämodialyse (Blutwäsche) auf 18-Jährige derart schwerwiegend, dass Experten junge Patienten bei der Organvergabe bevorzugen würden.
Medizinischer Nutzen
Immer streicht heraus, dass junge Leute mit neuen Organen oft noch lange und produktive Leben vor sich hätten. Dennoch habe er sich nicht für eine Altersbegrenzung ausgesprochen.
«Es gibt ältere Spender, deren Organe für ältere Leute geeignet wären. Genau so wie die Organe von Jüngeren für jüngere Leute geeignet sind. Doch wir denken nicht daran, irgendwelche gesellschaftlichen Abstufungen vorzunehmen. Es geht hier nur um den medizinischen Nutzen.» Schliesslich sei jedes menschliche Leben gleichviel wert.
Gefährliches Argumentations-Gefälle?
Laut Immer sind die meisten Ärzte, die Organe transplantieren, mit der von der nationalen Stiftung Swisstransplant vorgeschlagenen Änderung einverstanden. Jedoch sind sich nicht alle Politiker so sicher.
«Wohin führt das?», fragt sich die christlichdemokratische Nationalrätin Viola Amherd. Würden Leute, die viel Steuern beitragen, jenen vorgezogen, die Sozialbeiträge beziehen? Würde ein Chirurg einem Fabrikarbeiter vorgezogen?
Ähnliche Bedenken äussern auch andere: Sollen Strafgefangene beispielsweise ganz hinten in der Warteschlange anstehen? Soll eine Mutter von drei Kindern einer kinderlosen Frau vorgezogen werden? Brauchen Alkoholiker oder Raucher überhaupt eine neue Leber oder eine neue Lunge?
Die sozialdemokratische Nationalrätin Bea Heim meint, der Wert eines Lebens lasse sich nicht mit einfachen Gleichungen errechnen.
Amherd glaubt, nur der gesundheitliche Zustand eines Patienten sei ein objektiver Grund für die Organvergabe. Alles andere würde zu heiklen Debatten über die Frage führen, wessen Leben mehr wert sei.
Keine Furcht vor Diskriminierung
Felix Gutzwiller, Mediziner und freisinniger Ständerat, hat in einer Motion vorgeschlagen, die gegenwärtige Lösung bei der Organvergabe zu ändern. Die gemachten Einwände anerkenne er zwar, doch die Meinung dahinter teile er nicht.
«Das Gesetz ist sehr klar, die Verfassung ebenfalls. Die Organzuteilung muss auf Prinzipien des gleichwertigen Zugangs, also eines rechtlichen Kriteriums, beruhen», sagt er gegenüber swissinfo.ch.
«Davon ausgehend glaube ich nicht, dass sich gesellschaftlich-wirtschaftliche Kriterien in die Art der Vergabe der Organe einschleichen werden.»
Ältere oder kinderlose Leute müssen also nicht befürchten, bei der Vergabe diskriminiert zu werden? «Auf keinen Fall. Im sehr seltenen Fall, wo zum Beispiel drei Leute auf der Warteliste sind, alle gleich lang gewartet haben, und alle drei mit dem Organ kompatibel wären, würde wahrscheinlich der Jüngere bevorzugt», sagt Gutzwiller.
Doch dieser Fall sei theoretisch, da sich meist ein medizinisches Verträglichkeitsproblem ergebe oder eine Krankheit schnell fortschreite, was dann den Ausschlag gebe. «In der Schweiz gibt es deshalb kein Risiko, dass die Vergabe nach solchen Kritierien rationiert wird.»
Änderung nicht in Vergabe, sondern in Einwilligung
Gäbe es mehr Organspender in der Schweiz, müssten weniger schwierige Entscheide gefällt werden. Die Schweiz rangiert im untersten Spender-Drittel im europäischen Ländervergleich.
Auf eine Million Menschen entfielen in der Schweiz 2008 nur 11,8 Spender. In Österreich waren es 20,3, in Frankreich 25,1 und in Spanien sogar über 30.
Um diese tiefe Schweizer Quote zu erhöhen, ruft Gutzwiller nach einem «Paradigmenwechsel» bei der Einwilligung zur Organspende: Zur Zeit können die Organe einer Person nur dann verwendet werden, wenn diese ihr Einverständnis dazu gegeben hat.
«Doch die Lösung soll nicht auf einem expliziten Einverständnis beruhen, sondern auf einer angenommenen Zugestimmung. Das heisst, wenn Sie oder Ihre Eltern nicht Nein sagen, sind Sie im Prinzip ein Kandidat für eine Organentnahme.»
In seiner im Parlament eingereichten Motion hat Gutzwiller weitere Massnahmen vorgeschlagen. So soll zum Beispiel im Fahrausweis vermerkt werden, ob die betreffende Person ein Organspender ist. Das würde die Verfügbarkeit von Organen erhöhen.
2008 starben 62 Menschen, während sie auf eine Organ-Transplantation warteten.
19 Organe wurden aus dem Ausland importiert.
942 Personen warteten 2008 auf ein Organ, 19% mehr als im Vorjahr.
2008 erhielten 128 Personen Organe von lebenden Personen (+14%).
2008 wurden 90 Toten Organe entnommen (+11,1%).
Seit Juli 2007 kennt die Schweiz ein neues Regelwerk bezüglich der Organtransplantation.
Ein Organ darf nur entnommen werden, wenn der Betreffende vor seinem Tod seine Zustimmung gegeben hat.
Dabei ist sein Wille entscheidend, nicht der Wunsch seiner Angehörigen.
Gibt es keine Zustimmung vor dem Tod, entscheiden die nächsten Verwandten.
Gibt es keine Verwandten, kann das Organ nicht entnommen werden.
2008 stammten weniger als 10% aller Organe von Toten, die eine Spenderkarte ausgefüllt hatten.
Für Spender gibt es keine Alterslimite: 2008 wurde ein Organ eines 85-Jährigen verpflanzt.
Kinder sind selten Spender: 2008 wurde einem 1-Jährigen ein Organ eingesetzt.
(Übertragen aus dem Englischen: Alexander Künzle)
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