Das Schweizerische Rote Kreuz will bei Ausschaffungsflügen abgewiesener Asylsuchender keine neutralen Beobachter stellen. Darum hatte das Bundesamt für Migration die Organisation gebeten. Ab 2011 schreibt das Dublin-Abkommen mit der EU solche Beobachter vor.
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swissinfo.ch und Agenturen
“Ich bedauere diese Entscheidung, aber sie ist keine Überraschung”, sagte Alard du Bois-Reymond, Direktor des Bundesamtes für Migration (BFM), am Sonntagabend in der Sendung “Forum” des Westschweizer Radios RSR. Diese Aufgabe sei heikel für das Schweizerische Rote Kreuz (SRK).
Man werde sich nun an andere nichtstaatliche Organisationen (NGO) wenden, Interessenten gebe es. Für das BFM sei deren Glaubwürdigkeit sowohl intern aber auch bei den Zielländern und den betroffenen Personen wichtig.
Die Menschenrechts-Organisation Amnesty International (AI) wurde vom BFM nicht angefragt, wie Sprecherin Manon Schick am Montag sagte. Die Rolle von AI sei aber auch nicht, “neutraler Beobachter” zu sein, sondern Missstände anzuprangern, so Schick.
Vielmehr sei es Aufgabe der Eidgenössischen Kommission zur Verhütung von Folter, Personal für Ausschaffungsflüge zu rekrutieren und auszubilden.
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