Nach dem Tod eines Ausschaffungshäftlings aus Nigeria im Beisein von Alard du Bois-Reymond, Direktor des Bundesamtes für Migration (BFM), im vergangenen März, erhält die Familie des Verstorbenen als "humanitäre Geste" vom BFM rund 50'000 Franken.
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Die Grössenordnung stimme, sagte Alard du Bois-Reymond gegenüber der Zeitung Sonntag und wurde von BFM-Sprecherin Marie Avet bestätigt.
Der Betrag werde buchhalterisch den “Vollzugskosten” belastet, bestätigte sie weiter eine Meldung des SonntagsBlick. Laut Avet kann der Bund Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Ausreise von abgewiesenen Asylsuchenden entstünden.
Nach dem tragischen Tod des Nigerianers wurden während zwei Monaten keine Aslybewerber mehr zwangsausgeschafft. Doch bald heben die Sonderflugzeuge für Zwangsausschaffungen wieder ab.
Gemeinsam mit den Kantonen hat der Bund Sofortmassnahmen beschlossen, damit sich der Ablauf der Flüge verbessert. Künftig wird für jeden Sonderflug ein Arzt und ein Rettungssanitäter aufgeboten. Ausserdem sollen die Informationen zum medizinischen Zustand der betroffenen Ausschaffungshäftlinge besser fliessen.
Allerdings erfolgt die Wiederaufnahme schrittweise. Das Personal für die Massnahmen muss erst beschafft werden. Noch nicht aufgenommen werden Flüge nach Nigeria: Das Land lässt die Flüge erst wieder zu, wenn die Abklärungen zum Tod des Nigerianers abgeschlossen sind.
Aufatmen können mit der Wiederaufnahme die Kantone: Sie kämpften wegen des Stopps der Sonderflüge mit Platzproblemen. Zudem mussten sie Ausschaffungshäftlinge freilassen, weil keine Möglichkeit zur Ausschaffung bestand. Entsprechend machten sie beim Bund Druck für eine Wiederaufnahme der Flüge.
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