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Keine rückwirkenden Renten für Kosovo-Albaner

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Zahlreiche kosovarische Arbeiter sind in der Schweiz im Baugewerbe tätig. Gaetan Bally/Keystone

Schon bald soll das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Kosovo in Kraft treten. Dank diesem können kosovarische Staatsangehörige ihre AHV-Rente in Zukunft auch im Kosovo beziehen. Die fehlende rückwirkende Leistungsabgeltung bleibt aber für viele Betroffene ein Problem. Eine Reportage aus dem Kosovo.

Pristina, 1. Mai 2019. Eine kleine Menschenschar bewegt sich geschlossen in Richtung Regierungssitz. In der ersten Reihe werden an Holzstangen befestigte “Verdienstbescheinigungen” geschwenkt, mit denen die Demonstranten hochrangigen Politikern des Landes Meriten wie Vetternwirtschaft und Nichteinhaltung der Arbeitsgesetze attestieren. 

Der kleine Menschenzug bildet den Auftakt zur 1. Mai-Feier in der kosovarischen Hauptstadt, zu deren Abschluss die mitgeführten Bescheinigungen an den Toren des Regierungsgebäudes aufgehängt werden.

Demonstration gegen die Regierung in Pristina, 1. Mai 2019. Mattia Lento

Ali, der Maurer

Auch Ali Aliu, ein kosovarischer Staatsbürger, ist keineswegs zufrieden damit, wie die Dinge in seinem Land laufen. Die Wirtschaft wächst, doch Korruption und verfehlte Politik scheinen immer noch das Sagen zu haben. Nach Abschluss der Feier setzen wir uns mit ihm in eines der vielen Strassencafés am Bulevardi Nënë Tereza, der Mutter Teresa gewidmeten Promenade. 

Ali, ein kosovarischer Maurer, der von 1984 bis 2012 in Liechtenstein und Zürich gearbeitet hat, ist mit einem seiner sechs Kinder zum Treffen erschienen. Sein nicht ganz einwandfreies, aber verständliches Deutsch ist immer wieder mit italienischen Brocken durchsetzt: “Ich bin muratore”, lautet sein erster Satz.

Ali Aliu verlor seinen Anspruch auf eine Schweizer Rente, obwohl er jahrelang als Maurer in der Schweiz gearbeitet hatte. Mattia Lento

Seine Geschichte ist speziell: Als Bauarbeiter hatte er die Möglichkeit, sich mit 60 vorzeitig pensionieren zu lassen. Nach der Phase der Frühpensionierung bezog Ali wie alle andern auch eine AHV-Rente.

Eine falsche Auskunft bewog ihn dazu, 2017 seinen Wohnsitz in den Kosovo zu verlegen, wodurch er den Rentenanspruch verwirkte: “Dabei hatte ich mich bei meiner Wohnsitzgemeinde erkundigt. Man hat mir versichert, dass ich die Rente auch im Kosovo bekommen würde.” 

Da sich die Dinge mit dem baldigen Inkrafttreten des Rentenabkommens geklärt haben, strahlt er nun übers ganze Gesicht. Er hofft aber, dass er für die beiden ihm zustehenden Jahre eine Rentennachzahlung erhält.

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In Pristina treffen wir auch Edison, den letztgeborenen Sohn von Muharem Dervodeli, einem Gärtner, der mehr als zwanzig Jahre in der Schweiz gearbeitet hat. Edison berichtet: “Mein Vater hatte 2012 einen Hirnschlag. Der Antrag auf Familiennachzug (ich war damals 15) wurde mir nicht bewilligt, weil man in der Schweiz der Ansicht war, ich könne bereits auf eigenen Beinen stehen.” Und er fügt hinzu: “Sogar als mein Vater 2016 erfuhr, dass er einen Tumor hatte, bekam ich erst nach langem Hin und Her ein Kurzzeitvisum.” Der Vater verstarb ein Jahr später. 

Während Edison erzählt, zeigt er uns einige an das Amt für Migration des Kantons Basel-Landschaft gerichtete Schreiben, mit denen er die Behörde davon zu überzeugen versuchte, ihm den Umzug in die Schweiz zu erlauben. 

Nebst der langen Abwesenheit des Vaters hat Edison ein weiteres Trauma erlebt: Seiner Mutter Arife wurde wegen des fehlenden Abkommens die Rente des Ehemannes verweigert. Nun ist dieses Kapitel jedoch abgeschlossen, und der junge Kosovare kann sich endlich freuen, “weil ich weiss, dass meine Mutter bald unabhängig sein wird, und ich mir dann wenigstens vorstellen kann, dass mein Vater nicht umsonst so lange in der Fremde war.”

Die Wut

Am 2. Mai fahren wir nach Zhur, einem grösseren Dorf der Gemeinde Prizren an der Grenze zu Albanien. Auf dem Hauptplatz im Zentrum erinnert ein Denkmal zu Ehren der aus dem Ort stammenden kosovarischen Gefallenen an dramatische Kriegsepisoden, die sich in der Gegend ereignet haben.

In einem Restaurant unweit der albanischen Grenze treffen wir Neshat Gavazaj, den Sohn der Witwe Gjyzide, die wegen der nicht ausbezahlten Rente ihres Ehemannes während zehn Jahren mit monatlich 85 Euro Sozialhilfe zurechtkommen musste. Neshat erwartet uns an einem Tisch, auf dem sich ein riesiger Stapel Unterlagen türmt, die von all den Jahren zeugen, die der Vater in der Schweiz verbracht hatte. 

Der Sohn hat sich mit dieser Sache noch nicht abgefunden: “Ich verstehe nicht, was wir falsch gemacht haben. Mein Vater hat sich die Rente erarbeitet, und trotzdem musste meine Mutter, die dreissig Jahre auf ihn gewartet hat, jahrelang in Armut leben.”

Neshat Gavazaj, Sohn eines kosovarischen Arbeiters in der Schweiz: “Ich verstehe nicht, was wir falsch gemacht haben.” Mattia Lento

Die Situation der Familie ist besonders dramatisch: “Wir haben unsere Ersparnisse gebraucht, um das im Krieg zerstörte Haus wieder aufzubauen und uns auf die Rente verlassen.” Die Mutter ist mittlerweile hochbetagt und gebrechlich, und es besteht die Gefahr, dass ihr die Früchte der erzielten Einigung nicht mehr zugutekommen. “Wir können auch das AHV-Kapital nicht beziehen, weil es fast aufgebraucht ist. Mein Vater hat nämlich nach der Pensionierung noch mehrere Jahre gelebt.” Für Familien wie diese ist deshalb von grosser Bedeutung, dass das Problem mit den Nachzahlungen gelöst wird.

Bescheid der Behörden

Für Kosovo-Albaner galt bis April 2010 das Abkommen zwischen der Schweiz und dem ehemaligen Jugoslawien. Monate zuvor hatte die Schweizer Landesregierung, auch im Zusammenhang mit einer parlamentarischer Vorstoss der SVPExterner Link, beschlossen, mit dem Kosovo kein neues Abkommen abzuschliessen. Der Grund: Der Staat befinde sich im Aufbau und verfüge nicht über die notwendigen Strukturen, um etwa im Bereich der Betrugsbekämpfung tätig werden zu können. 

Diese Entscheidung hatte, wie erwähnt, dramatische Folgen für eine Vielzahl von Betroffenen, die heute nicht nur darauf hoffen, inskünftig eine Rente zu bekommen, sondern auch, dass Ansprüche aus der Zeit, in der es kein Abkommen gab, abgegolten werden.

Bezüglich einer rückwirkenden Leistungsabgeltung gegenüber Bezügern im Kosovo macht Harald Sohns, Kommunikationsleiter beim Bundesamt für Sozialversicherungen, jedoch unmissverständlich klar: “Das zwischen der Schweiz und Kosovo unterzeichnete Abkommen sieht keine retroaktive Anwendung vor. Das ist eine Regel, die für alle Sozialversicherungsabkommen gilt.” Und er fügt hinzu: “Wer das angesparte Rentenkapital nicht beziehen wollte, wird erst ab Inkrafttreten des neuen Abkommens in den Genuss einer Rente kommen.”

(Übertragung aus dem Italienischen: Cornelia Schlegel)

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