Die Schweiz unterzeichnet Europäische Landschafts-Konvention
Die Schweiz hat am Freitag in Florenz die Landschafts-Konvention des Europarates unterzeichnet. Die schweizerische Landschafts-Politik entspricht bereits den Forderungen der Konvention. Sie definiert den Begriff der Landschaft neu und sehr weit.
Die Konvention zeichnet sich aus durch ein neues, umfassendes Landschafts-Verständnis, wie das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Freitag mitteilte. Die Landschaft sei das Ergebnis der Einwirkungen von Natur und Mensch.
So betrifft die Konvention nicht nur aussergewöhnliche, wilde oder unberührte Landstriche, sondern auch alltägliche, städtische und vom Menschen beeinträchtigte Umgebungen.
Für die Schweiz erfordert die Zustimmung zur Konvention weder neue gesetzliche Bestimmungen noch zusätzliche Ausgaben. Das neue Abkommen ist jedoch für jene europäischen Länder von besonderer Bedeutung, die gegenwärtig ihre Umweltgesetzgebung erarbeiten.
swissinfo und Agenturen

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