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GeoGeny bedroht Privatsphäre

Mit GeoGeny sollen Angestellte jederzeit lokalisiert werden können. Keystone

Der Schweizer Telekom-Konzern Sunrise will ein System auf den Markt bringen, mit dem Firmen ihre Angestellten per Mobiltelefon lokalisieren können.

Doch wie viele technische Errungenschaften birgt das System neben Vorteilen auch die Gefahr des Missbrauchs. Zudem bedroht es die Privatsphäre.

Die Aktion Nez Rouge war ein voller Erfolg. Über die Festtage hatten fast 3000 Freiwillige in der ganzen Schweiz über 14’000 Personen mit deren Privatwagen sicher nach Hause gebracht. Eine Aktion, die hohe Anforderungen an die Logistik stellte.

Gemäss einem Bericht von “Le Matin” setzten die Organisatoren in der Westschweiz dabei erstmals in einem Pilotversuch das System GeoGeny ein. Mit Erfolg. Mit Hilfe eines GPS-Empfängers (Global Positioning System) im Handy war es möglich, die Fahrerinnen und Fahrer zu lokalisieren. Mit einer Präzision zwischen 3 und 10 Metern.

Ein weiterer Pilotversuch hatte am letztjährigen Jazzfestival Montreux stattgefunden. Hier wurden die Sicherheitsleute mit GPS-bestückten Handys eingesetzt.

Kontrolle versus Vertrauen

Das Telekommunikations-Unternehmen Sunrise will das GeoGeny-System nun in der Schweiz einführen. Zielgruppe sind Unternehmen, welche die Bewegungen ihrer Angestellten über das Mobiltelefon kontrollieren möchten, wie beispielsweise Transport-, Sicherheits- oder Taxi-Unternehmen.

Unternehmen versprechen sich Zeitersparnis beim Einsatz ihrer Angestellten ausser Haus. So soll ihnen von der Zentrale aus einfacher geholfen werden können, wenn sie beispielsweise an eine bestimmte Adresse liefern müssen.

“Für einen Sicherheitsbeamten, der zu Fuss unterwegs ist, bietet das Handy zum Beispiel die Möglichkeit, bei Problemen einen Alarm abzugeben. Die Zentrale weiss sofort, wo er sich befindet”, erklärte Christophe Privet von der CPR Groupe in Montreux, die GeoGeny entwickelt hat, in der Zeitung “Le Matin”.

Doch wie bei vielen technischen Innovationen stellen sich auch hier Fragen nach dem Schutz der Privatsphäre, bietet doch dieses System die Möglichkeit des Missbrauchs. Und es könnte mit dem Arbeitsrecht in Konflikt kommen.

“Es wird Aufgabe derjenigen sein, die so etwas im Arbeitsbereich einsetzen, dafür zu sorgen, dass die Privatsphäre der Arbeitnehmer nicht verletzt wird”, sagt Kosmas Tsiraktsopoulos, Pressesprecher des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, gegenüber swissinfo.

Permanente elektronische Überwachung verboten

So verbietet das Arbeitsrecht in der Schweiz eine permanente elektronische Überwachung am Arbeitsplatz. Und in der EU ist eine Überwachung nur mit der Einwilligung des Telefonbenutzers zulässig. Diese Unterschrift wäre auch in der Schweiz nötig.

Doch Tsiraktsopoulos befürchtet, dass Vorgesetzte ihr Gewaltverhältnis ausnutzen könnten: “Da wird die Tendenz bestehen, dass der Arbeitnehmer eher gezwungenermassen ja sagt auf einen solchen Eingriff in seine Privatsphäre.”

Der Datenschutzbeauftragte betont denn auch, dass Unternehmen Alternativen suchen sollten, die weniger mit dem Schutz der Privatsphäre in Konflikt kommen.

Jedenfalls werde man die Situation beobachten. “Sofern ein Ansatz von Technik massiv – und bei mehreren Arbeitnehmern – die Privatsphäre missachtet oder verletzt, wird der Datenschutzbeauftragte intervenieren.”

In Anbetracht der möglichen Konflikte habe man eine ethische Charta ausgearbeitet, verteidigt Privet sein System: “Wenn man das System startet, wird die betroffene Person per Signal in Ton und Bild informiert. Ihr steht es dann frei, die Verbindung zu kappen.”

Sunrise seinerseits betont, man habe verschiedene Vorsichtsmassnahmen getroffen. “Ohne Einverständnis wird man niemanden lokalisieren können. Falls diese Bedingung nicht eingehalten wird, würde dieser Dienst nicht zur Verfügung gestellt”, erklärte Pressesprecher Mathieu Janin gegenüber swissinfo.

Im Ausland nichts Neues

In Genf ist ein Fall bereits vor Gericht gekommen. Ein Unternehmen wurde im letzten März bestraft, weil es ein GPS-System in seine Fahrzeugflotte installiert hatte mit dem erklärten Ziel, die Angestellten zu kontrollieren.

Für die Schweiz mag dieses System zwar neu sein. Doch im Ausland wird es bereits eingesetzt. So werben beispielsweise in Grossbritannien schon mehrere Telekom-Anbieter mit der Möglichkeit, die Kinder zu beaufsichtigen oder säumige Angestellte aus dem Bett zu holen.

swissinfo

Auf 3-10 Meter genau können Personen mit GeoGeny über ihr Handy lokalisiert werden.
GPS ist ein elektronisches System, das die genaue Position eines bewegenden Objekts oder einer Person anzeigt.
Die CPR Groupe in Montreux, die GeoGeny entwickelt, hat sich auf elektronische Geolokalisation für professionelle Anwender spezialisiert.

GeoGeny ist der Zusammenschluss von Mobilkommunikation und Geolokalisation. Es ist das erste System, das die Kontrolle von Angestellten ausser Haus über ein Kontrollzentrum möglich macht.

Zielgruppe sind Notfalldienste, Transportunternehmen und Sicherheitsdienste. Neben dem Kontakt über das Mobiltelefon kenn jederzeit die jeweilige Position des Angestellten kontrolliert werden.

Damit sollen die Sicherheit der Mitarbeiter und der Service verbessert, aber auch Kosten eingespart werden.

Die neue Technologie wirft aber auch Fragen des Persönlichkeitsschutzes auf. So dürfen Angestellte laut Schweizer Recht nicht permanent elektronisch überwacht werden.

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