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Homosexuelle: Praktische Probleme der Partnerschaft

Die Homosexuellen wollen Diskriminierungen am Arbeitsplatz wegen des Zivilstandes verhindern. Keystone

Die Umsetzung des neuen Partnerschaftsgesetzes in Firmen und Verwaltungen soll nicht zu neuen Diskriminierungen führen.

Homosexuellen-Organisationen wollen dies mit einer Checkliste sicherstellen, die zum Beispiel die Informationen zum Zivilstand klären soll.

Schwule und lesbische Organisationen wiesen am Dienstag in Zürich auf die Gefahr hin, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes in Unternehmen und Verwaltungen zu neuen Diskriminierungen führen könnte.

Eine bei ihnen im Internet abrufbare Checkliste soll dies verhindern.

Zivilstand soll tabu sein

Unter anderem schlagen die Homosexuellen-Organisationen vor, dass in Bewerbungen nicht mehr auf den Zivilstand eingegangen werden solle. Das helfe, eine Diskriminierung wegen sexueller Orientierung am Arbeitsplatz zu verhindern.

Firmen könnten sich dadurch aber auch vor dem Vorwurf einer Diskriminierung bei nicht erfolgter Anstellung schützen. Hilfreich sei ferner, wenn die Umsetzung des Gesetzes in den Unternehmen in eine generelle Regelung zur Vermeidung von Diskriminierung eingebettet sei.

Personalverwaltungen müssen laut den Homosexuellen-Organisationen darauf vorbereitet sein, dass eingetragene Partner oder Partnerinnen im Alltag einen zweiten Namen verwenden. Eingetragene Partnerinnen und Partner hätten trotz gewisser Ausnahmen Anspruch darauf, mit Eheleuten gleichgestellt zu werden.

Flugblätter und Broschüre

Im Hinblick auf die gesamtschweizerische Einführung des Gesetzes wollen die Organisationen den Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen. So liege eine Präsentation für Personalversammlungen vor, zur Abgabe an Angestellte seien ferner eine Broschüre und Flugblätter erarbeitet worden.

Hinter der Aktion stehen die Schweizer Homosexuellen-Organisationen Network, Wybernet, bei denen die Checkliste abgerufen werden kann, sowie die Fachgruppe Arbeitswelt der Organisationen Pink Cross und LOS.

Ab 1. Januar 2007 gilt das Partnerschaftsgesetz in allen Kantonen. Diese sind zurzeit daran, Verfassungen, Zivilprozess-Ordnungen oder das Steuerrecht an das neue Bundesgesetz anzupassen.

In Zürich oder Genf ist die Eintragung gleichgeschlechtlicher Paare schon länger möglich. So haben sich im letzten Jahr im Kanton Zürich 189 Paare eintragen lassen, 99 weniger als im Vorjahr.

swissinfo und Agenturen

Am 5. Juni 2005 wurde das neue Partnerschaftsgesetz auf Bundesebene mit 58% Ja-Stimmen gutgeheissen. Ab 1. Januar 2007 können gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft damit zivilrechtlich eintragen lassen. Im Gegensatz zu heterosexuellen Paaren können sie aber weder ein Kind adoptieren noch in-vitro gezeugte Kinder annehmen.

Auf europäischer Ebene existieren in diesem Bereich in den skandinavischen Ländern bereits seit Jahren liberalere Gesetze als in der Schweiz. Auch Belgien, die Niederlande, Frankreich, Deutschland und Spanien sind in Richtung Gleichberechtigung von Homosexuellen gegangen.

In Italien, das auf eine nationale Gesetzgebung wartet, haben bereits einige Gemeinden die Gleichberechtigung von Homosexuellen verwirklicht.

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