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Verunsicherung bei Forschungsfragen

Zum vierten Mal hat sich das Schweizer Stimmvolk bei einer Abstimmung über Forschungsfragen an die Vorschläge der Behörden gehalten.

Restriktive Initiativen wurden klar verworfen, Behördenvorlagen angenommen.

Am 17. Mai 1992 nahmen 73,8 % der Abstimmenden den Verfassungsartikel über Gen- und Fortpflanzungs-Technologie an. Er schützt Menschen und Natur vor Missbräuchen in der Gentechnologie.

Es handelte sich um den Gegenvorschlag zur restriktiven “Beobachter”-Initiative, die 1985 lanciert, aber zu Gunsten des Gesetzes zurückgezogen worden war.

Humanbereich

Im Humanbereich wurde am 12. März 2000 die Initiative “für menschenwürdige Fortpflanzung” durch 72 % der Abstimmenden verworfen. Die Initiative wollte die Samenspende und die Befruchtung in-Vitro verbieten.

Die Verwerfung der Initiaitve machte den Weg frei für das Fortpflanzungsmedizin-Gesetz, das seit 2001 gilt. Es erlaubt heterosexuellen Paaren bei Unfruchtbarkeit Samenspende, verbietet aber Ei-Spende und Embryonen-Spende. Ebenfalls untersagt sind Leihmutterschaft, Klonen und Präimplantations-Diagnostik.

Das Stammzellenforschungs-Gesetz wurde am Sonntag mit Zweidrittelmehrheit angenommen. Forschungskritische, aber auch religiös orientierte Gruppen hatten das Referendum ergriffen.

Zu zwei weiteren vom Parlament verabschiedeten Gesetzen, dem Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMG) und dem Transplantationsgesetz, läuft bis Ende Januar 2005 die Referendumsfrist.

Ausserhumanbereich

Im Ausserhumanbereich war am 7. Juni 1998 die Gen-Schutz-Initiative mit 67,1 % Nein an der Urne abgelehnt worden. Diese wollte die Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt verbieten und die Forschung in diesem Bereich einschränken.

Dieser Initiative hatte der Bundesrat die Gen-Lex gegenübergestellt. Seit dem 1. Januar 2004 gilt das Gentechnikgesetz. Es soll Missbräuche der Gentechnologie im ausserhumanen Bereich verhindern und die Freisetzung von GVO regeln.

Der Souverän wird allerdings über ein fünfjähriges GVO-Freisetzungs-Moratorium zu befinden haben. Dies verlangt die im September 2003 eingereichte Gentechfrei-Initiative.

swissinfo und Agenturen

17. Mai 1992: Ja zu Verfassungsartikel über Gen- und Fortpflanzungstechnologie an.
12. März 2000: Nein zu Initiative “für menschenwürdige Fortpflanzung”.
7. Juni 1998: Nein zu Gen-Schutz-Initiative, Ja zum Gentechnikgesetz.

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