Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Ein brüchiges Dach für drei Sprachen

Der Kabarettist Flurin Caviezel wirbt für das neue Sprachengesetz. (triling)

Die Bündner stimmen am 17. Juni über ein neues Sprachengesetz ab. Tritt es in Kraft, gelten Gemeinden als rein romanisch, wenn dort mindestens 40% Rätoromanen wohnen.

Das Sprachengesetz wurde vom Bündner Parlament ohne Gegenstimme als Förderungsmassnahme für Romanisch und Italienisch verabschiedet. Doch jetzt wird dem Gesetz vorgeworfen, Deutschsprachige zu diskriminieren.

Wenn es um Sprachen geht, wird Graubünden häufig als Schweiz im Kleinformat bezeichnet.

Es ist der einzige Kanton mit drei offiziellen Amtssprachen – Deutsch, Romanisch und Italienisch. Dies schafft einen kulturellen Reichtum, aber auch Konflikte und Probleme.

Das Bündner Sprachengesetz ist, ähnlich wie das vom nationalen Parlament am 20. Juni zu diskutierende Sprachengesetz, als Antwort auf den Artikel 70 der Eidgenössischen Verfassung entstanden (Sprachenartikel).

Es ergreift konkrete Massnahmen, um Minderheiten zu schützen und den Sprachfrieden zu gewährleisten. Doch dieser Friede ist nicht so leicht herzustellen.

Das Schweizer Parlament diskutiert das Sprachengesetz gegen den Willen der eigenen Landesregierung. Diese findet, dieses Gesetz verursache nur neue Kosten.

In Graubünden haben Regierung und Parlament das neue Sprachengesetz einstimmig verabschiedet, doch ein Rechtsanwalt hat das Referendum ergriffen, “weil Deutschsprachige diskriminiert werden”. In kürzester Zeit sammelte er das Doppelte der nötigen Unterschriften.

Mehrheit, Minderheit und Diskriminierung

Anwalt Peter Schnyder, der Vater des Referendums, ist der Ansicht, dass das Romanische und das Italienische durchaus gefördert werden sollten, aber nicht mit einem Gesetz, sondern mit freiwilligen Massnahmen.

Schnyder findet es beispielsweise nicht akzeptabel, dass die Kantonalverwaltung gemäss neuem Gesetz “in der Regel” Personen den Vorzug geben muss, die mehrere kantonale Sprachen sprechen.

Die Mehrheit der Deutschsprachigen lerne nie Romanisch (und selten Italienisch). Damit werden die Romanen seiner Meinung nach begünstigt, weil diese auch Deutsch sprechen.

Die Befürworter des Referendums finden es zudem falsch, dass Kompetenzen in anderen Sprachen wie Französisch oder Englisch nicht berücksichtigt werden. Dies wird als weitere Diskriminierung bezeichnet.

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Kulturelles Problem

Hinter den Argumenten versteckt sich ein kulturelles Problem. Während die romanische Minderheit notwendigerweise die Sprache der Mehrheit (Deutsch) lernen muss, ist es für die Vertreter der Mehrheitssprache “optional”, eine Minderheitensprache zu sprechen. Romanisch wird nur von einem kleinen Teil der Bündner gesprochen. Und diese können alle auch Deutsch.

Die Befürworter des Gesetzes sind jedoch der Auffassung, dass Kenntnisse des Rätoromanischen konkrete Vorteile bringen müsse. Nur so könnten Muttersprachler dazu gebracht werden, dieses Idiom am Leben zu erhalten, und Fremdsprachler ermuntert werden, das Romanische zu erlernen.

Doch werden die Bündner dem Gesetz zustimmen? Der Ausgang des Urnengangs ist äusserst ungewiss, auch wenn nur eine politische Partei – die rechts-bürgerliche Schweizerische Volkspartei (SVP) – ein Nein empfohlen hat.

Experten streiten

Rechtsexperten und Linguisten sind sich uneinig. Die einen sprechen von einem “Modellgesetz für ganz Europa”, die anderen nennen es “ungerecht”. Und es gibt Personen, die am liebsten ein neues Projekt ausarbeiten würden. Das vorliegende Gesetz sei aber “besser als nichts”.

Die italienischsprachige Minderheit beklagt, dass die Sprachklauseln keinen ausreichenden Schutz des Italienischen bieten. Die Referendumsbefürworter können hingegen nicht verstehen, dass gemäss dem neuen Gesetz in Zukunft alle Bündner Gemeinden, die einen Romanenanteil von mindestens 40% aufweisen, als rein romanische Gemeinden gelten sollen.

Zudem muss in mehrsprachigen Gemeinden mit einem Anteil von 20% Rätoromanen das Romanische als Erstsprache in der Schule unterrichtet werden. Auch diese Klausel behagt Deutschsprachigen nicht.

Zur Unterstützung des Sprachengesetzes hat sich ein Komitee unter dem Namen “Triling” mit vielen Persönlichkeiten aus Politik und Kultur des Kantons gebildet. Das Komitee ist der Ansicht, dass die Prozentklauseln nur sehr wenige Gemeinden betreffen und keinesfalls die mehr als 100 deutschsprachigen Gemeinden.

Die Massnahmen “zum Schutz der Minderheitensprachen” seien notwendig, um die Besonderheit eines dreisprachigen Kantons zu retten. Das Motto des Befürworter-Komitees lautet: “Drei Sprachen, drei Herzen, eine Chance.”

swissinfo, Doris Lucini
(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

Vor allem vier Punkte des neuen Bündner Sprachengesetzes werden heiss debattiert.

1.: Die Definition einer “einsprachigen Gemeinde”: Wenn mindestens 40% der Bevölkerung einer Gemeinde Romanisch oder Italienisch spricht, wird diese Gemeinde als einsprachig in der jeweiligen Sprache definiert. Romanisch bzw. Italienisch ist dann offizielle Amtssprache und Unterrichtssprache. (Art.16, Art 19)

2.: Gemeinden mit mindestens einem Anteil von 20% Angehörigen einer angestammten Sprachgemeinschaft gelten als mehrsprachige Gemeinden. In diesen ist die angestammte Sprache und die erste Unterrichtssprache eine der kommunalen Amtssprachen – Romanisch oder Italienisch. (Art. 16, Art 20)

3.: Die Regelung, dass bei der Besetzung von Stellen in der kantonalen Verwaltung bei gleichen Qualifikationen in der Regel jenen Bewerberinnen und Bewerbern der Vorzug zu geben ist, welche über Kenntnisse in zwei oder allenfalls den drei kantonalen Amtssprachen verfügen. (Art.6).

4.: An kantonalen Gerichten richtet sich die Verfahrenssprache “in der Regel” nach der im angefochtenen Entscheid verwendeten Amtssprache beziehungsweise nach der Amtssprache, welcher die beklagte Partei mächtig ist. (Art.8)

Deutsch: 68,3% (1970: 57,6%)
Romanisch: 14,5% (23,4%)
Italienisch: 10,2% (15,8%)
Andere: 7% (3,3%)

Die Zahlen beziehen sich auf die Eidgenössische Volkszählung von 2000 und berücksichtigen nur “die am besten beherrschte Sprache.”

Zählt man auch die Nennung “regelmässig benutzte Sprache” hinzu, steigt der Anteil des Rätoromanischen auf 21,5% (ca. 40’100 Personen).

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