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Gewissensprüfung nicht wieder einführen

Beim Zivildienst bleibt vorläufig alles beim Alten: Der Bundesrat will nichts ändern, obwohl National- und Ständerat dies wegen der steigenden Zahl der Zivildienstgesuche verlangt hatten.

Seit rund einem Jahr müssen Männer, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen, nicht mehr zur Gewissensprüfung antreten. Sie müssen lediglich den Tatbeweis erbringen, also bereit sein, anderthalb Mal länger Dienst zu leisten als in der Armee.

Seit dieser Änderung ist die Zahl der Zivildienstgesuche stark angestiegen: Im Jahr 2009 wurden über 7200 Gesuche gestellt, davor waren es jährlich rund 1800.

Trotzdem hält der Bundesrat am Tatbeweis fest. Er stützte sich bei diesem Entscheid vom Mittwoch auf einen Bericht des Volkswirtschaftsdepartements (EVD). Dieses ist zum Schluss gekommen, dass die Bundesverfassung den Tatbeweis zulässt.

Obwohl laut dem Bericht die grosse Zahl von Gesuchen die Armeebestände “mittelfristig” nicht gefährdet, will der Bundesrat auf Verordnungsebene Massnahmen treffen, die zur Senkung der Gesuchszahlen und zur besseren Bewältigung der Gesuche beitragen.

Untersucht wurden auch die Gründe dafür, dass immer mehr Männer den Zivildienst der Armee vorziehen. Laut dem Bericht konnten viele Gesuchsteller im Militärdienst den Sinn nicht erkennen. Umgekehrt nahmen sie den Zivildienst als wirkungsvoll und sinnstiftend wahr.

Bis Ende 2012 soll ein neuer, vertiefter Bericht vorliegen. Mit einer allfälligen Gesetzrevision will der Bundesrat mindestens bis 2013 zuwarten.

National- und Ständerat hatten vom Bundesrat verlangt, “umgehend” eine Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes zu unterbreiten. Sie überwiesen im März entsprechende Vorstösse, darunter eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommissionen.

swissinfo.ch und Agenturen

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