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Schicksal der Kohäsionsmilliarde bleibt ungewiss

Kohäsionsmilliarde: Die Entwicklung der Stimmanteile. swissinfo.ch

Wenige Tage vor der eidgenössischen Abstimmung haben die Befürworter des Gesetzes zur Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Staaten die 50%-Marke noch nicht erreicht.

Andererseits erfährt das Familienzulagengesetz eine breite Unterstützung, wie die 2. Umfrage durch das Institut gfs.bern im Auftrag der SRG SSR idée suisse zeigt.

Die Kampagne im Vorfeld der Abstimmungen vom 26. November hat die Lage kaum verändert.

Würde das Stimmvolk heute seine Stimme abgeben, würden 49% die Unterstützung billigen, welche die Schweiz den osteuropäischen Ländern zukommen lassen möchte.

Das sind 2 Prozentpunkte mehr als bei der ersten Umfrage Ende Oktober.

Auch die Gegner haben einen leichten Rückgang zu verzeichnen. Sie könnten heute 37% der Stimmen auf sich vereinigen (-1%). Am 26. November wird also entscheidend sein, wie sich die 14% (-1%) heute noch Unentschlossenen entscheiden werden.

Das Institut gfs.bern ist deshalb der Ansicht, dass der Ausgang der Abstimmung offen bleibt. Da zwei Wochen vor dem Urnengang noch keine deutliche Entscheidung gefallen sei, seien theoretisch zwei Ausgänge möglich.

Weiter hat sich in den verschiedenen Abstimmungen gezeigt, die in den letzten Jahren zu europäischen Themen durchgeführt worden waren, dass das Ende einer Kampagne den Gegnern mehr nützt als den Befürwortern einer Annäherung an die EU, erinnert das Institut. Auch deshalb erscheint es nicht unmöglich, dass die Gegner ihren derzeitigen Rückstand noch aufholen könnten.

Sozialdemokraten gegen äussere Rechte

Die Sozialdemokraten bleiben die eifrigsten Befürworter des Osthilfegesetzes. Mehr als ein Viertel (79%) von ihnen wollen am 26. November ein “Ja” in die Urne legen.

Die Zustimmung ist bei den Sozialdemokraten massiv angestiegen, denn Ende Oktober unterstützten nur 69% von ihnen das Gesetz.

Im Lager der Gegner bleibt die Schweizerische Volkspartei (SVP) führend. Über drei Viertel ihrer Parteimitglieder (77%) lehnen das neue Gesetz ab. Ende Oktober wollten noch 69% der SVP-Mitglieder “Nein” stimmen.

Die anderen bürgerlichen Parteien sind für das neue Gesetz, jedoch ohne überströmende Begeisterung. Bei den Freisinnigen (FDP) liegt die Unterstützung bei 62% und bei den Christlichdemokraten (CVP) sind es 54%.

Für den Rest bestätigt die neue Umfrage, dass Abstimmende mit einem hohen Bildungsniveau, sowie eher städtische als ländliche Gebiete das Osthilfegesetz eher unterstützen.

Bei sprachlichen Kriterien – ein sensibles Thema bei Abstimmungen über die Beziehungen der Schweiz zu Europa – gibt es keine signifikanten Unterschiede: Bei den Deutsch Sprechenden findet das Gesetz Unterstützung bei 50% (+3%), bei den Französisch Sprechenden bei 46% (-2%) und bei den Italienischsprachigen bei 47% (-1%).

Familienzulagen: Würfel sind gefallen

Wie bereits bei der ersten Umfrage profitiert das Gesetz über die Familienzulagen weiterhin von einer breiten Unterstützung. So sind 70% (+1%) der befragten Personen bereit, am 26. November ein “Ja” in die Urne zu legen. Die Gegner erreichen nur 19% (-2%).

Das Institut gfs.bern kann nur wiederholen, was bereits Ende Oktober offensichtlich war: “Dieses Gesetz profitiert von einem ziemlich breiten Konsens in der Gesellschaft.”

Für alle in Erwägung gezogenen Kriterien (Alter, politischre Zugehörigkeit, Sprachregion, Geschlecht oder Bildungsniveau) gilt: die Umfrage macht immer eine deutliche “Ja”-Tendenz aus.

Die Würfel sind sozusagen bereits gefallen. Selbst wenn alle Unentschlossenen, momentan 11% (+1%) ins Gegnerlager kippen würden, würde es nicht reichen, am 26. November das Familienzulagengesetz abzulehnen.

swissinfo, Olivier Pauchard
(Übertragung aus dem Französischen: Etienne Strebel)

Gesetz über die Zusammenarbeit mit den Osteuropäischen Staaten: 49% Ja (+2%), 37% Nein (-1%) und 14% Unentschlossene (-1%).
Familienzulagengesetz: 70% Ja (+1%), 19% Nein (-2%) und 11% Unentschlossene (+1%).
Geschätzte Stimmbeteiligung: 46% (+3%)

Das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Staaten gibt der Fortsetzung der Hilfe eine neue Rechtsgrundlage. Die Schweiz unterstützt diese Länder seit dem Fall der Berliner Mauer. Die Gültigkeit liegt bei 10 Jahren.

Das Gesetz erlaubt der Schweiz, eine Milliarde Franken den 10 neuen Staaten zuzuteilen, welche sich am 1. Mai 2004 der Europäischen Union EU angeschlossen haben.

Rechtsparteien haben eine Volksabstimmung über dieses Gesetz erzwungen.

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen setzt die minimale monatliche Zulage pro Kind auf 200 Fr. fest und auf 250 Fr. bei Jugendliche in Ausbildung. Im Moment herrschen in den Kantonen verschiedenste Regelungen.

Wirtschaftskreise haben das Referendum dagegen lanciert. Sie befürchten, diese Harmonisierung sei für die Unternehmen zu teuer.

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