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Schweiz liefert Roman Polanski nicht aus

Roman Polanski Ende April auf dem Balkon seines Chalets "Milky Way" in Gstaad. Keystone

Roman Polanski ist frei. Die Schweiz will den Starregisseur nicht an die USA ausliefern. Dies sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Montag vor den Medien in Bern.

Ein Mangel im Auslieferungsgesuch der USA könne auch nach intensiven Abklärungen “nicht mit der notwendigen Bestimmtheit ausgeschlossen werden”, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).

Die freiheitsbeschränkenden Massnahmen (Hausarrest und Fussfessel) gegen Polanski seien aufgehoben.

Widmer-Schlumpf betonte vor den Medien, dass der Entscheid sich nicht auf die Tat beziehe, die Polanski vorgeworfen wird. “Es geht nicht darum, über Schuld oder Unschuld zu entscheiden.”

Der 76- Jährige soll 1977 mit einer Minderjährigen Sex gehabt haben.

Polanski bekannte sich damals schuldig, floh aber vor der Strafverkündung ins Ausland.

10 Monate Freiheitsentzug

Der Regisseur war am 26. September 2009 auf Veranlassung der amerikanischen Justiz bei der Einreise in die Schweiz verhaftet und in Auslieferungshaft gesetzt worden.

Am dortigen Filmfestival hätte er einen Preis für sein Lebenswerk entgegennehmen sollen. Seit Dezember befand er sich in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest.

Verständnis aus USA

Die USA zeigen laut Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf Verständnis für den Entscheid der Schweiz, Polanski nicht auszuliefern. Eine Möglichkeit, diesen anzufechten, haben die USA nicht.

Sie habe intensiv mit dem US-Botschafter in der Schweiz gesprochen, sagte Widmer-Schlumpf. Dieser habe Verständnis gezeigt für den Entscheid der Schweiz. Die Schweiz habe frei entschieden, es habe keinen Druck aus anderen Ländern gegeben, hielt sie fest.

Beim Entscheid spielte laut Widmer-Schlumpf neben Zweifel an der Darstellung des Sachverhalts im Auslieferungsgesuch auch das Vertrauen eine Rolle, das Polanski in die Schweiz setzen durfte.

Dieser sei seit 2006 Besitzer eines Chalets in Gstaad im Berner Oberland und sei in der Schweiz nie behelligt worden. Er sei im begründeten Vertrauen in die Schweiz gereist, keine rechtlichen Nachteile erwarten zu müssen.

Auslieferung “gegen Treu und Glauben”

Dies sei gemäss dem internationalen Ordre Public zu berücksichtigen, sagte Widmer-Schlumpf. Demnach wäre eine Auslieferung ein Verstoss gegen Treu und Glauben gewesen.

Polanski ist laut der Justizministerin seit Montagmittag auf freiem Fuss. “Wir haben ein absolut korrektes Verfahren durchgeführt”, sagte Widmer-Schlumpf auf die Frage, ob die Schweiz sich bei Polanski entschuldige.

Klage auf Schadenersatz möglich

Polanski könnte die Schweiz auf Schadenersatz verklagen, bejahte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Montag die Frage nach dieser Möglichkeit. “Ich rechne aber nicht damit”, sagte sie.

Der Schaden, der Polanski entstanden sei, sei vor allem durch die lange Dauer des Hausarrests verursacht worden. Dafür sei aber Polanski mitverantwortlich. Er und seine Anwälte hätten auf ein beschleunigtes Verfahren verzichtet und beantragt, dass die Schweizer Justiz weitere Aspekte prüfe.

Nach Angaben eines Angestellten Polanskis hat der Regisseur sein Haus in Gstaad bereits verlassen. Dies sagte der Angestellte vor den im Berner Oberländer Dorf versammelten Journalisten am Montag.

Positive Reaktionen

Erste Reaktionen aus dem In- und Ausland waren durchwegs positiv. So waren der französische Aussenminister Bernard Kouchner und Kulturminister Frédéric Mitterrand höchst erfreut.

Polanski könne nun endlich wieder in die Künstlergemeinde zurückkehren, “die ihn mit Wärme und Respekt in den mehreren Monaten der Prozedur umgeben habe”, so Mitterrand. Kouchner gab gegenüber der Schweizer Aussenministerin Micheline Calmy-Rey seiner “tiefen Erleichterung” Ausdruck.

Polens Aussenminister Radoslaw Sikorski dankte Calmy-Rey für den “klugen Entschluss”, wie das Aussenministerium in Warschau erklärte.

Exponenten der Schweizer Filmszene haben ebenfalls mit Erleichterung auf den Ausgang der Affäre Polanski reagiert. Die Schweiz habe Unabhängigkeit bewiesen, erklärte Frédéric Maire, der Direktor des Filmarchivs Cinémathèque suisse in Lausanne. Dies sei für einen kleinen Staat nicht selbstverständlich – umso mehr, als die Schweiz nicht immer das beste Verhältnis zu den USA habe.

Nur knapp äusserte sich das Zurich Film Festival (ZFF), für das der Filmemacher im vergangenen September in die Schweiz gereist war: Die Festivalleitung zeigte sich “sehr erleichtert” über den Entscheid des EJPD und erfreut, “dass Roman Polanski endlich wieder zu seiner Familie zurückkehren kann.”

Auch George Kiejman, einer der Anwälte von Roman Polanski, zeigte sich “sehr glücklich und bewegt”. Er sei sehr froh über den Entscheid, einerseits als Freund und andererseits, weil er denke, dass Polanski einen langen Leidensweg hinter sich habe. “Ich würdige die Schweizer Justiz. Ihre Analyse ist sehr korrekt.”

swissinfo.ch und Agenturen

Rajmund Roman Liebling, später Polanski, wurde als Sohn polnisch-jüdischer Eltern am 18. August 1933 geboren.

Er verbrachte die ersten drei Jahre in Paris, bevor die Familie nach Polen zurückkehrte.

1940 floh er aus dem Warschauer Ghetto. Seine Mutter starb in Auschwitz.

Sein erster Film “Knife in the Water” gewann auf Anhieb Preise.

1969 wurde Polanskis schwangere Ehefrau Sharon Tate und sechs weitere Menschen von Mitgliedern der Sekte von Charles Manson brutal umgebracht.

2003 gewann Polanski einen Oscar als bester Regisseur für “Der Pianist”. Ein Jahr vorher hatte er in Cannes die Goldene Palme gewonnen.

Roman Polanski hatte 1977 gestanden, eine damals 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben. Das Mädchen war dabei unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden.

Noch vor seiner Verurteilung 1978 hatte er sich nach einem Aufenthalt von rund 45 Tagen in einer Gefängnisklinik zu einer psychiatrischen Abklärung abgesetzt und war nach Frankreich geflohen, wo er seither lebte.

Da ihm bei einer Rückkehr in die USA die Festnahme drohte, hatte er auch 2003 seinen Oscar für “Der Pianist” in Abwesenheit empfangen.

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