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Kommt Polanski bald frei?

Kann es Roman Polanski kaum fassen? RDB/Ex-Press/ddp/Michael Urban

Das Bundesstrafgericht gibt grünes Licht für die Entlassung von Roman Polanski aus Schweizer Auslieferungshaft. Dafür muss der Regisseur 4,5 Mio. Franken Kaution leisten, seine Ausweise abgeben und elektronisch überwachten Hausarrest antreten.

Das Bundesamt für Justiz (BJ) hatte das Haftentlassungsgesuch des französisch-polnischen Starregisseurs Ende Oktober abgewiesen.

Polanski gelangte darauf ans Bundesstrafgericht, das seine Beschwerde nun gutgeheissen hat. Der Entscheid kann innert 10 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

Widmer-Schlumpf: Keinen Grund für Weiterzug

Es gebe gute Gründe für den Entscheid des Bundesstrafgerichts, und sie sehe keinen Grund für einen Weiterzug ans Bundesgericht, sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf gegenüber der Tagesschau des Schweizer Fernsehens. Sie werde aber die Sache mit ihren zuständigen Mitarbeitern zuerst noch besprechen.

Am Mittwoch werde Polanski auf jeden Fall noch nicht entlassen, sagte Folco Galli, Pressesprecher des BJ, gegenüber swissinfo.ch. Ziehe das BJ den Entscheid nicht weiter, werde es nach Sicherstellung der Ersatzmassnahmen Polanskis Freilassung anordnen. Über das weitere Vorgehen werde das BJ rasch entscheiden, so Galli.

Fluchtgefahr eingedämmt

In ihrem Urteil kommen die Richter in Bellinzona zum Schluss, dass die Fluchtgefahr mit der Kaution, dem elektronisch überwachten Hausarrest in seinem Gstaader Chalet sowie der Abgabe der Ausweispapiere ausreichend gebannt werden kann.

Das Risiko einer Flucht sei zwar nach wie vor als hoch einzustufen. Es dürfe indessen angenommen werden, dass die Aussicht auf den Verlust seines Geldes Polanski nach menschlichem Ermessen davon abhalten werde. Bei der Kaution über 4,5 Millionen Franken handle es sich um einen “substantiellen Anteil” seines Vermögens.

Gesichtsverlust bei Flucht

Weiter sei davon auszugehen, dass der 76-Jährige als verantwortungsvoller Familienvater der finanziellen Absicherung seiner Familie grössere Bedeutung beimesse als eine jüngere Person. Nicht zuletzt sei er bei seiner Zusicherung zu behaften, sich dem Auslieferungsverfahren nicht durch Flucht zu entziehen.

Polanski sei sich bewusst, “dass die Öffentlichkeit ihn mit Argusaugen verfolge und er sein Gesicht verlieren würde, sollte er sein Versprechen nicht halten”, liess er durch seinen Anwalt ausführen. Gegenüber dem BJ hatte Polanski die Kaution noch in Form einer Bankgarantie offeriert.

Im Rahmen seiner Beschwerde ans Bundesstrafgericht bot er dann eine Bar-Kaution an. Sie wird offenbar von einer französischen Bank gegen Absicherung durch seine Wohnung in Paris bereitgestellt. Laut Gericht hätte ein Flucht Polanskis damit auch zur Folge, dass seine Familie ihr Zuhause verlieren würde.

Erneute Verhaftung möglich

Schliesslich hält das Gericht fest, dass eine nochmalige Verhaftung Polanskis nicht ausgeschlossen sei, falls er Anstalten zur Flucht treffe oder neue Umstände dies erfordern würden.

Polanski hatte 1977 in den USA eine 13-Jährige vergewaltigt. Gestützt auf ein amerikanisches Ersuchen wurde er am 26. September 2009 bei der Anreise zum Filmfestival in Zürich verhaftet. Seither sitzt er in der Schweiz in Auslieferungshaft.

Seine Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl hatte das Bundesstrafgericht am 20. Oktober abgewiesen. Kurz darauf traf aus den USA das offizielle Auslieferungsersuchen ein.

Gemäss diesem Gesuch drohen Polanski in Amerika nur zwei Jahre Gefängnis und nicht wie ursprünglich angenommen 50 Jahre.

swissinfo.ch und Agenturen

Raymond Polanski wurde als Sohn polnisch-jüdischer Eltern am 18. August 1933 geboren. Er verbrachte die ersten drei Jahre in Paris, bevor die Familie nach Polen zurückkehrte.

1940 floh er aus dem Warschauer Ghetto. Seine Mutter starb in Auschwitz.

Sein erster Film “Knife in the Water” gewann auf Anhieb Preise.

1969 wurde Polanskis schwangere Ehefrau Sharon Tate und sechs weitere Menschen von Mitgliedern der Sekte von Charles Manson brutal umgebracht.

2003 gewann Polanski einen Oscar als bester Regisseur für “Der Pianist”. Ein Jahr vorher hatte er in Cannes die Goldene Palme gewonnen.

Roman Polanski hatte 1977 gestanden, eine damals 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben. Das Mädchen war dabei unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden.

Noch vor seiner Verurteilung 1978 hatte er sich nach einem Aufenthalt von rund 45 Tagen in einer Gefängnisklinik zu einer psychiatrischen Abklärung abgesetzt und war nach Frankreich geflohen, wo er seither lebt.

Da ihm bei einer Rückkehr in die USA die Festnahme drohte, hatte er auch 2003 seinen Oscar für “Der Pianist” in Abwesenheit empfangen

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