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Für Bündner Jäger gilt ab nächstes Jahr Promillegrenze

Bündner Jäger dürfen künftig nicht zu tief ins Glas schauen. Für sie gilt die selbe Promillegrenze wie für Autofahrer (Archivbild). Keystone/ARNO BALZARINI sda-ats

(Keystone-SDA) Bündner Jägerinnen und Jäger dürfen in Zukunft bei der Ausübung der Jagd nicht mehr Alkohol intus haben als Autofahrer. Der Grosse Rat in Chur hat am Montag die Weichen für die Promillegrenze gestellt.

Graubünden ist der erste Kanton, welcher für die Jagd eine Alkohol-Limite einführt. Die Bestimmung, wonach bei der Ausübung der Jagd die gleichen Blutalkoholgrenzen wie in der Strassenverkehrsgesetzgebung gelten sollen, ist Teil der Zustande gekommenen Volksinitiative “Für eine naturverträgliche und ethische Jagd”.

Die Bündner Kantonsregierung nahm mehrere Punkte aus der Initiative des Vereins Wildtierschutz Schweiz auf und liess sie in die Revision des kantonalen Jagdgesetzes einfliessen, darunter den Passus mit den Alkoholgrenzen. Es gebe kein “akutes Alkoholproblem in der Jägerschaft”, sagte Regierungsrat Mario Cavigelli. Die Jäger wollten nicht betrunken herumlaufen, sondern auf der Jagd Beute machen.

Die gesellschaftliche Erwartung

Der Regierungsrat plädierte aber dafür, die Bestimmung über die Alkoholgrenzen aus der Initiative respektive der Strassenverkehrsgesetzgebung zu übernehmen und in das Jagdgesetz zu integrieren. Es gebe eine gesellschaftliche Erwartung. In dieser Hinsicht könne ein Zeichen gesetzt werden, sagte Cavigelli

Die Volksinitiative “Für eine naturverträgliche und ethische Jagd”, welche neun Forderungen umfasst, lehnte der Rat mit 112 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Am (morgigen) Dienstag nimmt das Parlament die Detailberatung der Gesetzesrevision auf.

In der Summe wurden am Montag mehrere Punkte der Initiative zwar für gültig erklärt, aber dem Volk zur Ablehnung empfohlen. Andere Forderungen wurden ungültig beurteilt wie etwa jene nach einer paritätischen Zusammensetzung mit Tierschützern/Jägern bei den Jagdbehörden. Die anstehende Revision des Jagdgesetzes ist deshalb ein indirekter Gegenvorschlag zur Initiative.

Jagd unter Druck

Es ist die zweite Jagdinitiative, von welcher das Parlament innerhalb von eineinhalb Jahren nichts wissen will. Die erste Volksinitiative, welche die Sonderjagd abschaffen wollte, erklärte der Rat ungültig, weil sie übergeordnetem Recht zuwider läuft. Das Bündner Verwaltungsrat stützte den parlamentarischen Entscheid. Jetzt liegt der Fall zur Beurteilung vor dem Bundesgericht.

Die Jagd in Graubünden ist nicht nur wegen der beiden Volksinitiativen unter Druck. Auch die Jäger selber sind sich nicht immer einig. Die Jagd im grössten Kanton ist mit Abstand auch die grösste in der Schweiz. Über 5000 Jäger und einige Jägerinnen gehen jeweils im September für drei Wochen zur Patentjagd auf die Pirsch. Geschossen werden total gegen 15’000 Tiere, vor allem Hirsche, Murmeltiere, Gämsen und Rehe.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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