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AIA-Verordnung auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt

Aktenkoffer mit Banknote. Mit dem internationalen automatischen Informationsaustausch (AIA) werden 2018 erste Steuerdaten mit ausgewählten Partnerstaaten ausgetauscht. (Symbolbild) Keystone/MARTIN RUETSCHI sda-ats

(Keystone-SDA) Für Steuersünder wird es immer enger. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch (AIA) verabschiedet und auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt.

Wie vorgesehen kann damit der AIA im nächsten Jahr eingeführt werden. Im 2018 werden erste Steuerdaten mit ausgewählten Partnerstaaten ausgetauscht.

Das Parlament hatte den rechtlichen Grundlagen dazu bereits im Dezember 2015 zugestimmt. Die Verordnung regelt nun genauer, welche Finanzinstitute und Konten vom Informationsaustausch ausgenommen sind. Ausnahmen gelten jeweils dort, wo ein geringes Risiko zur Steuerhinterziehung besteht. Keine Informationen melden müssen unter anderem gewisse Investmentgesellschaften, Vereine und Stiftungen.

Ebenfalls in der Verordnung geregelt sind Einzelheiten in Bezug auf die Melde- und Sorgfaltspflichten der Banken und Institute. Auch Ausführungsbestimmungen zu den Aufgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) oder zum Informationssystem sind festgehalten.

Um mit einem Partnerstaat automatische Informationen in Steuersachen auszutauschen, muss der AIA jeweils bilateral über ein Abkommen aktiviert werden. Das erste Land, mit dem die Schweiz ein Abkommen unterzeichnete, war Australien. Es folgte das Abkommen mit der EU.

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