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Britische Anwalts-Kanzlei fordert Parlamentsvotum für Brexit

Tausende Menschen gingen am Samstag in London auf die Strasse, um für einen Verbleib Grossbritanniens in der EU zu demonstrieren. Unbekannte haben nun eine Anwaltskanzlei beauftragt, die eine Parlamentsabstimmung über den Brexit erzwingen soll. (Archivbild) KEYSTONE/EPA/SEAN DEMPSEY sda-ats

(Keystone-SDA) Eine britische Rechtsanwaltskanzlei hat die möglichen Pläne der britischen Regierung angefochten, ohne Einschaltung des Parlaments den Prozess zum Austritt aus der Europäischen Union zu starten. Die Kanzlei handelt im Namen unbekannter Mandanten.

Die Juristen der Kanzlei Mishcon de Reya argumentierten in einer am Sonntag veröffentlichten Erklärung, die britische Regierung könne nicht Artikel 50 der EU-Verfassung aktivieren, ohne dass das Parlament in London zuvor darüber debattiert und abstimmt.

“Das Ergebnis des Referendums steht nicht in Frage, aber wir brauchen ein Verfahren, das britischem Recht entspricht, um es umzusetzen”, erklärte Anwalt Kasra Nouroozi von Mishcon de Reya. Das Ergebnis des Referendums sei rechtlich nicht bindend und es wäre “ungesetzlich für den derzeitigen oder einen künftigen Premierminister, es umzusetzen”.

Da derzeit eine Mehrheit der britischen Parlamentarier für einen Verbleib in der EU ist, könnte der Vorstoss der Juristen das Verfahren zum EU-Austritt erschweren. Mishcon de Reya erklärte, eine “Gruppe von Mandanten” stehe hinter dem Einspruch. Laut dem Magazin “The Lawyer” handelt es sich dabei um Unternehmen.

Die Briten hatten am 23. Juni mit knapper Mehrheit für den Austritt aus der Europäischen Union gestimmt. Premierminister David Cameron kündigte daraufhin seinen Rücktritt bis Oktober an. Erst sein Nachfolger soll dann den EU-Austritt in die Wege leiten. Sobald Artikel 50 aktiviert ist, hat Grossbritannien zwei Jahre Zeit, mit der EU die Trennungsmodalitäten auszuhandeln.

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