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Die Bundesversammlung wählt Michael Lauber zum Bundesanwalt

(Keystone-SDA) Michael Lauber heisst der neue Bundesanwalt für die Amtsperiode 2012-2015. Die Vereinigte Bundesversammlung wählte den Nachfolger des amtierenden Bundesanwalts Erwin Beyeler am Mittwoch mit 203 von 206 gültigen Stimmen.

Das Parlament folgte mit diesem Entscheid dem Vorschlag seiner Gerichtskommission; diese hatte den parteilosen Lauber auf einem Einerticket zur Wahl empfohlen. Um das Amt beworben hatten sich auch der stellvertretende Bundesanwalt Ruedi Montanari und die stellvertretende Bundesanwältin Maria-Antonella Bino.

Mit Lauber wählte die Bundesversammlung nach den Turbulenzen um die Bundesanwaltschaft jedoch einen externen Kandidaten. Es ist das erste Mal, dass der Bundesanwalt vom Parlament gewählt wurde. Bisher oblag diese Aufgabe dem Bundesrat.

Für Lauber spreche dessen internationale Vernetzung und Erfahrung bei der Bekämpfung von Geldwäscherei, hatte die Gerichtskommission ihren Vorschlag begründet. Lauber kenne die Polizeipraxis und habe als Untersuchungsrichter Kenntnisse in der Strafverfolgung erworben. Lauber hatte die Unterstützung aller Fraktionen.

Wieder ein Schweizer in Liechtenstein

Michael Christoph Lauber wurde 1965 geboren. Von 1992 bis 1993 war er Untersuchungsrichter im Kanton Bern, anschliessend, bis 1995, Chef der Spezialfahndung I der Berner Kriminalpolizei. Danach leitete er während fünf Jahren die Zentralstelle organisierte Kriminalität im Bundesamt für Polizei.

Seit 2001 ist Lauber im Fürstentum Liechtenstein tätig, zunächst als Leiter der Meldestelle für Geldwäscherei und bis 2010 als Geschäftsführer des Liechtensteinischen Bankenverbandes. Seit 2010 ist er Präsident des Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsicht Liechtensteins. In dieser Funktion wird er durch den früheren Direktor der Schweizerischen Bankiervereinigung, den 64-jährigen Urs Philipp Roth, abgelöst.

Beyeler kann in vorzeitigen Ruhestand

Den amtierenden Bundesanwalt Erwin Beyeler hatte die Bundesversammlung in der Sommersession nicht wiedergewählt.

Beyeler ist noch bis Ende Jahr Bundesanwalt. Um ihm den vorzeitigen Ruhestand zu ermöglichen, verbleibt er anschliessend bis Ende Februar – bis er 60 Jahre alt wird – in anderer Funktion in den Diensten der Bundesanwaltschaft, wie deren Aufsichtsbehörde am Mittwoch mitteilte.

Falls für Beyeler nicht eine andere zumutbare Anstellung beim Bund gefunden wird, erhält er eine Abgangsentschädigung in Höhe eines halben Jahresgehalts.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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