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Ex-Vizepräsident Machar flieht aus dem Südsudan

Der südsudanesische Oppositionschef Riek Machar, der mit dem Präsidenten im machtpolitischen Konflikt steht, hat das Land verlassen. (Archivbild) Keystone/EPA/PHILIP DHIL sda-ats

(Keystone-SDA) Der frühere südsudanesische Vizepräsident und Oppositionschef Riek Machar hat nach Informationen aus Oppositionskreisen das Land verlassen. Nach dem Ausbruch der jüngsten Kämpfe im Juli hatte er sich bereits aus der Hauptstadt Juba zurückgezogen.

Wo sich Machar derzeit aufhält ist nicht bekannt. Die Oppositionspartei SPLA-IO gab am Donnerstag bekannt, Machar sei am Vortag in ein sicheres Land in der Region gegangen.

Südsudan wurde 2005 gegründet und erhielt 2011 die Unabhängigkeit von Sudan. Nur zwei Jahre später eskalierte der machtpolitische Konflikt zwischen dem Präsidenten Salva Kiir und seinem Vize Machar zu einem Bürgerkrieg.

Im August 2015 vereinbarten beide Seiten einen Friedensvertrag und Machar kehrte im April 2016 zurück in das Amt des Vizepräsidenten. Im Juli flammten die Kämpfe aber wieder auf. Kiir entliess daraufhin Machar und ernannte den früheren Unterhändler der Opposition, Taban Deng Gai, zum neuen Vizepräsidenten.

Nach UNO-Angaben wurden in dem Bürgerkrieg mehr als 50’000 Menschen getötet und 2,2 Millionen aus ihren Wohnorten vertrieben. Es gab Berichte über Kriegsverbrechen und Massenvergewaltigungen.

4000 mehr Blauhelmsoldaten

In dem Land sind 12’000 UNO-Blauhelmsoldaten im Einsatz, die eigentlich Auseinandersetzungen verhindern sollen. Die Truppe soll um 4000 Soldaten aus afrikanischen Ländern verstärkt werden. Ihre Hauptaufgabe ist es dem am Freitagabend verabschiedeten UNO-Mandat zufolge, mit allen Mitteln Frieden in Juba zu sichern sowie den Flughafen und andere wichtige Einrichtungen zu schützen.

Die Regierung des Südsudan lehnt die Entsendung der Soldaten ab. “Wir werden nicht kooperieren, weil wir nicht zulassen, dass unser Land von der UNO übernommen wird”, sagte ein Sprecher von Präsident Kiir. Sein Gegner Machar begrüsste hingegen den UNO-Beschluss.

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