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Kiffer werden von den Kantonen unterschiedlich bestraft

Cannabiskonsumenten werden nicht in allen Kantonen gleich behandelt, wie die Stiftung Sucht Schweiz herausgefunden hat (Symbolbild). Keystone/AP/ALEX BRANDON sda-ats

(Keystone-SDA) Laut der Stiftung Sucht Schweiz werden die seit 1. Oktober 2013 geltenden Ordnungsbussenverfahren für Cannabiskonsum und -besitz von den Kantonen unterschiedlich umgesetzt. Kiffer werden nicht in allen Kantonen gleich behandelt.

Analysiert wurden laut Sucht Schweiz die neuen Gesetzestexte und die Daten zu den Ordnungsbussen und Verzeigungen. Dazu wurden die Polizei- und Justizdepartemente der 26 Kantone befragt.

Viele Unsicherheiten

Bei der Auslegung der Gesetzestexte bestünden aufgrund der Handlungsspielräume viele Unsicherheiten, fand Sucht Schweiz heraus. So sei nicht eindeutig, ob das Ordnungsbussenverfahren ausschliesslich den Konsum oder auch den Besitz von Cannabis erfasst.

Weiter gebe es einen Interpretationsspielraum bei der Frage, welche Polizistinnen und Polizisten zur Ausstellung von Ordnungsbussen befugt sind und welche Rolle zusätzliche Widerhandlungen spielen. Dies alles führe zu einer uneinheitlichen Praxis im Umgang mit Cannabiskonsumierenden.

In einigen Kantonen bestünden zudem noch spezielle Kriterien für die Anwendung des Ordnungsbussenverfahrens wie beispielsweise die Pflicht zur sofortigen Bezahlung oder die Bedingung, in letzter Zeit ansonsten kein Cannabis konsumiert zu haben. Es mache einen wesentlichen Unterschied, wo man in der Schweiz beim Kiffen erwischt werde.

Sucht Schweiz hat auch die kantonalen Zahlen bezüglich der Verzeigungen und Ordnungsbussen, die für Cannabiskonsum und/oder -besitz ausgestellt wurden, untersucht. Ein freiburgischer Cannabiskonsumierender werde oft nicht gleich behandelt wie einer im Kanton Bern, vor allem wenn er nur im Besitz von Cannabis ist.

Seit Oktober 2013 Ordnungsbussen

Ein Einwohner des Kantons Basel-Landschaft laufe deutlich weniger Gefahr, für den Konsum von Cannabis bestraft zu werden, als sein Nachbar im Kanton Aargau. Im Wallis habe sich die Zahl der geahndeten Widerhandlungen seit der Einführung des Ordnungsbussenverfahrens verdoppelt, wogegen die Zunahme in der ganzen Schweiz viel gemässigter ausfiel.

Seit dem 1. Oktober 2013 wird der Cannabiskonsum und -besitz bis zu 10 Gramm durch Erwachsene nicht mehr mit einer Verzeigung geahndet, sondern mit einer Ordnungsbusse bestraft. Damit wollte der Gesetzgeber die Grundlage für die Gleichbehandlung aller Cannabiskonsumierenden in der Schweiz schaffen.

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