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Kim Dotcom soll wegen Betrugs in die USA ausgeliefert werden

Der Rechtsstreit um seine Auslieferung ist um ein weiteres Urteil reicher: Kim Dotcom bei einer Anhörung im Oktober 2015. (Archivbild) KEYSTONE/EPA AAP/NZ NEWSWIRE/GERALDINE CLERMONT sda-ats

(Keystone-SDA) Der umstrittene deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom und drei seiner Mitarbeiten dürfen in die USA ausgeliefert werden. Das entschied das oberste Gericht in Neuseeland am Montag.

Die US-Ankläger hatten dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen ehemaligen Kollegen Mathias Ortmann, Bram van der Kolk und Finn Batato ursprünglich Copyright-Betrug in grossem Stil vorgeworfen. Der illegale Austausch von geschütztem Material soll Copyright-Besitzer um eine halbe Milliarde Dollar geprellt haben.

Der Richter in Auckland urteilte am Montag, dass Dotcom und seine Mitarbeiter nach neuseeländischem Recht zwar nicht wegen Urheberrechtsverletzung ausgeliefert werden könne, wohl aber wegen Betruges.

Berufung angekündigt

Die Anwälte des Unternehmers nannten die Entscheidung “zutiefst enttäuschend”. Sie kündigten an, Berufung einlegen zu wollen. “Wir geben uns noch lange nicht geschlagen”, sagte Anwalt Ron Mansfield in einer Stellungnahme.

In einem Interview mit dem “New Zealand Herald” wertete Dotcom, der als Kim Schmitz in Kiel geboren wurde, das Gerichtsurteil dennoch als Erfolg. Das Gericht habe bestätigt, dass eine Urheberrechtsverletzung nach neuseeländischem Recht keine Auslieferung rechtfertige.

“Wir haben gewonnen. Und das ist eine Blamage für Neuseeland”, so der Unternehmer. Weder er selbst noch seine Mitarbeiter hätten neuseeländische Gesetze gebrochen. “Jetzt versuchen sie es durch die Hintertür, indem sie sagen, es sei ein Betrugsfall.”

Dotcom: “politischer Fall”

Auf Twitter führte Dotcom noch andere Gründe für die Gerichtsentscheidung an. “Es ist ein politischer Fall. Es ist ein politisches Urteil”, sagte der Unternehmer bei Twitter.

Streitpunkt in dem Fall war unter anderem, ob eine Verletzung des Urheberrechts in Neuseeland strafbar sei. Dotcoms Verteidiger hatten argumentiert, der Unternehmer und seine Mitarbeiter könnten nicht wegen einer Copyright-Verletzung in die USA ausgeliefert werden, wenn es sich nicht um eine Straftat handle.

Das Gericht entschied nun, dass es sich dennoch um Betrug gehandelt habe. Und dieser rechtfertige eine Auslieferung. Dotcom hatte immer wieder erklärt, er habe die Plattform nur zur Verfügung gestellt, könne für das Verhalten der Nutzer aber nicht verantwortlich gemacht werden.

Der 43-Jährige, der über die deutsche und finnische Staatsbürgerschaft verfügt, lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Bei einem Schuldspruch droht ihm in den USA eine lange Haftstrafe.

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