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Oberstes Gericht in Athen lehnt Auslieferung türkischer Soldaten ab

Die türkischen Armee-Angehörigen, eskortiert von griechischen Sicherheitsleuten (Archiv) KEYSTONE/EPA ANA-MPA/ORESTIS PANAGIOTOU sda-ats

(Keystone-SDA) Die nach dem Putschversuch in der Türkei Mitte Juli nach Griechenland geflohenen Armee-Angehörigen werden nicht an ihr Heimatland ausgeliefert. Die sechs Offiziere und zwei Unteroffiziere könnten in der Türkei keinen fairen Prozess erwarten.

Damit folgte das oberste Gericht Griechenlands in seinem letztinstanzlichen Urteil der Generalstaatsanwaltschaft. Diese hatte gegen die Auslieferung plädiert.

Es sei nicht auszuschliessen, dass die Männer in der Türkei ein unfaires Verfahren erwarte oder dass sie dort gefoltert würden, hatte die Staatsanwaltschaft argumentiert. Zudem wäre eine Auslieferung nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, hiess es.

Die zwei Majore, vier Hauptmänner und zwei Unteroffiziere, denen Ankara eine Beteiligung an dem Umsturzversuch vorwirft, hatten sich einen Tag nach dem gescheiterten Putsch Mitte Juli 2016 mit einem Helikopter in die nordgriechische Stadt Alexandroupolis abgesetzt. Dort beantragten sie Asyl.

Helikopterpiloten

Seither fordert die Regierung in Ankara die Auslieferung der mutmasslichen Putschisten. Die Militärs hingegen sagen, sie hätten sich nichts zuschulden kommen lassen. Sie seien Piloten von Such- und Rettungshelikoptern.

Als ihr Stützpunkt von Bürgern und Polizisten beschossen worden sei, hätten sie um ihr Leben gefürchtet und seien geflohen. In der Heimat seien sie dennoch längst ohne Anhörung schuldig gesprochen worden.

Für Griechenland ist das Thema äusserst heikel: Ankara hatte eindringlich die Auslieferung gefordert und angedeutet, die Nicht-Auslieferung könnte die Beziehungen zwischen beiden Staaten belasten.

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