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Österreichs Verfassungsgericht prüft Anfechtung von Präsidentenwahl

Österreichs rechtspopulistische Partei FPÖ hat das Ergebnis der Präsidentenwahl angefochten. Am Montag begann das Verfassungsgericht in Wien mit der Befragung von rund 90 Zeugen aus den Wahlbehörden. KEYSTONE/EPA/CHRISTIAN BRUNA sda-ats

(Keystone-SDA) Das österreichische Verfassungsgericht prüft seit Montag einen Einspruch der rechtspopulistischen Partei FPÖ gegen die Niederlage ihres Kandidaten Norbert Hofer bei der Präsidentschaftswahl. In der viertägigen Verhandlung will das Gericht 90 Zeugen anhören.

Das Urteil soll noch vor der für den 8. Juli geplanten Amtseinführung von Wahlsieger Alexander Van der Bellen verkündet werden.

Der von den Grünen unterstützte Van der Bellen hatte den FPÖ-Kandidaten Hofer in der Stichwahl am 22. Mai mit lediglich 30’863 Stimmen Vorsprung geschlagen.

Zweieinhalb Wochen später hatte die FPÖ das Wahlergebnis angefochten und erklärt, bei der Wahl habe es zahlreiche Unregelmässigkeiten und Pannen gegeben. Unter anderem sollen rund 60’000 Briefwahl-Stimmen von Leuten ausgezählt worden sein, die dazu nicht befugt waren.

Sollte das Verfassungsgericht die Wahl teilweise oder ganz für ungültig erklären, könnte Van der Bellen nicht wie geplant seinen Amtseid ablegen. In diesem Fall würde der scheidende Präsident Heinz Fischer übergangsweise von einem Kollegium aus dem Parlamentspräsidenten und dessen zwei Stellvertretern ersetzt – darunter der Abgeordnete Hofer.

Entscheidend ist, welches Ausmass und welche Schwere an formalen Fehlern das Gericht am Ende feststellt. Erst wenn die Richter davon ausgehen, dass die Vorgänge relevant für den Ausgang der Wahl waren, würde der Urnengang möglicherweise wiederholt.

Zeugen: Keine Hinweise auf Wahlbetrug

Zum Auftakt des Prozesses um die Gültigkeit der Bundespräsidentenwahl bestätigten Zeugen wesentliche Vorwürfe der FPÖ. In den Wahlbezirken Innsbruck-Land und Südoststeiermark sind demnach formale Fehler gemacht worden.

Dazu gehört das vorzeitige Öffnen von Wahlumschlägen, im Fall der Südoststeiermark auch das vorzeitige Auszählen von Briefwahlstimmen durch nicht zur Wahlkommission gehörende Personen. Begründet wurde das mit der Zeitnot angesichts der Rekordbeteiligung bei der Briefwahl. Zugleich betonten die Zeugen, es gebe keine Hinweise auf Wahlbetrug.

Die FPÖ hatte die Wahl wegen angeblicher Unregelmässigkeiten in 94 von 117 Bezirkswahlbehörden bei der Briefwahl angefochten. Im besonders grossen Wahlbezirk Innsbruck-Land, in dem allein rund 14’000 Briefwahlstimmen ausgezählt wurden, sei das äussere der beiden Wahlkuverts bereits am Sonntag geöffnet worden, sagte der dortige Wahlleiter Wolfgang Nairz. “Das ist sonst nicht zu schaffen.”

Es habe eine entsprechende Ermächtigung durch die Wahlkommission für vorbereitende Wahlhandlungen gegeben. Diese Ermächtigung sei mündlich erfolgt, aber nicht dokumentiert worden, sagte Nairz. Laut Wahlgesetz dürfen die Stimmen der Briefwahl erst ab 9 Uhr des Folgetags der Wahl ausgezählt werden. Gemäss Anfechtung der FPÖ dürfen bereits geöffnete Kuverts ohnehin nicht in die Auszählung einfliessen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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