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SBB ändert Verpflegungsangebot in den Zügen

Neue Speisekarte, grösseres Take-away-Angebot, aber keine Kaltgetränke in Starbucks-Wägen mehr: Die SBB überarbeitet ihr Cateringkonzept. (Archiv) KEYSTONE/MARCEL BIERI sda-ats

(Keystone-SDA) Angesichts der allmählichen Abschaffung der Minibars ab Ende nächsten Jahres passt die SBB ihr Verpflegungs- und Getränkeangebot in den Intercity- und Eurocity-Zügen an. Das Take-away-Angebot in den Speisewägen wird ausgebaut.

Dagegen werden die Cookies und Muffins aus dem Angebot der Starbucks-Speisewägen gestrichen, wie das Bahnunternehmen am Mittwoch vor den Medien in Zürich bekanntgab. In Zukunft würden nur noch Heissgetränke von Starbucks ausgeschenkt, hiess es. Ins Biersortiment würden beliebte Marken wie Ittinger und Calanda aufgenommen.

Darüber hinaus sei auch die Speisekarte für den Speisewagen und das Take-away vollständig überarbeitet worden, hiess es weiter. Das neue Konzept werde ab Ende Monat auf einem ersten Speisewagen umgesetzt. Der zweite folge etwa eine Woche später. Die beiden bestehenden Starbucks-Speisewagen seien entsprechend angepasst worden. Ziel sei es, nach der Lancierung möglichst viele Erfahrungen zu sammeln.

Schrittweise Einführung

Ab Dezember 2017 erfolge Schritt für Schritt die Einführung des neuen Verpflegungskonzepts auf der gesamten Speisewagenflotte der SBB. Diese werde mit der Beschaffung der neuen Züge – dem Fernverkehrs-Doppelstockzug und dem Gotthardzug Giruno – von heute rund 90 auf über 120 Speisewagen im Jahr 2021 vergrössert.

Künftig soll es in allen Intercity- und Eurocity-Zügen ein Verpflegungsangebot geben. Das ist heute nicht der Fall. Zudem werde im ersten Wagen der 1. Klasse nach dem Restaurantwagen ein Service am Platz eingeführt. Diese Neuerungen hatte die SBB bereits im Januar angekündigt.

Damals hatte sie auch das Aus der Minibars bekanntgegeben, die nach rund siebzig Jahren ab Ende 2017 schrittweise aus den Zügen verschwinden werden. Mit dieser Neuausrichtung will die SBB den Verlust in der Bahngastronomie auf einen einstelligen Millionenbetrag verringern.

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