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Sozialhilfe soll weiterhin für junge Erwachsene zahlen

Mittellose Jugendliche sollen weiterhin Geld von der Sozialhilfe erhalten, wenn sie keine Ausbildung absolvieren. Der Bundesrat will die Unterhaltspflicht der Eltern nicht ausdehnen. (Symbolbild) KEYSTONE/AP/JENS MEYER sda-ats

(Keystone-SDA) Mittellose junge Erwachsene sollen weiterhin Geld von der Sozialhilfe erhalten. Der Bundesrat will die Unterhaltspflicht der Eltern vorerst nicht ausdehnen. Ein solcher Schritt sollte eingehend geprüft werden, schreibt er in seiner Antwort auf einen Vorstoss.

Heute müssen Eltern grundsätzlich bis zur Volljährigkeit für ihr Kind aufkommen. Bis zum 25. Altersjahr müssen sie das Kind unterstützen, wenn sie über genügend Einkommen oder Vermögen verfügen und das Kind in Ausbildung ist. Ist das Kind nicht in Ausbildung, zahlt dagegen die Sozialhilfe.

Die FDP-Fraktion fordert, dass diese Ungleichbehandlung beseitigt wird. Die Sozialhilfe sei zu attraktiv für junge Menschen, die sich weigerten, eine Ausbildung zu machen, kritisiert sie. Das könne Familien davon abhalten, Kinder zu einer Ausbildung zu motivieren.

Keine gute Lösung

Die Motion wurde auch von Parlamentariern anderer Fraktionen unterzeichnet. Der Bundesrat beantragt dem Parlament jedoch, den Vorstoss abzulehnen. Es sei eine Tatsache, dass die Sozialhilfequote junger Erwachsener deutlich über der gesamtschweizerischen Quote liege, hält er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort fest.

Das Problem lasse sich aber nicht mit einer Übertragung der Kostenlast vom Gemeinwesen auf die Eltern lösen. Vielmehr müssten die betroffenen jungen Erwachsenen dabei unterstützt werden, unabhängig zu werden und für den eigenen Unterhalt aufzukommen, schreibt der Bundesrat.

Fundamentaler Systemwechsel

Die Motion verlange eine Ausdehnung der Unterhaltspflicht der Eltern über die Volljährigkeit hinaus bis zum 25. Altersjahr – unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Eltern und der Ausbildung des Kindes. Das wäre ein fundamentaler Systemwechsel, betont der Bundesrat. Ein solcher sollte nur nach eingehender Prüfung und unter Berücksichtigung möglicher Alternativen erfolgen.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Parlament bereits eine Strategie zur Reduktion der Sozialhilfeabhängigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen verlangt hat. Das Bundesamt für Sozialversicherungen untersuche, mit welchen Massnahmen das Problem am besten angegangen werde. Bis der Bericht vorliege, sollte das bestehende System nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden.

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