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Bundesanwalt klagt gegen Holenweger

Im Fall Holenweger kommt es nach jahrelangen Untersuchungen nun bald zu einem Prozess. Die Bundesanwaltschaft hat gegen den Zürcher Privatbankier Oskar Holenweger Anklage erhoben wegen Geldwäscherei, Urkundenfälschung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Bestechung.

Sie sei zum Schluss gekommen, dass sich der Privatbankier strafbar gemacht habe, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Bei ihrer Beurteilung habe sie sich weitgehend auf den Bericht des eidgenössischen Untersuchungsrichters gestützt.

Seinen Anfang nahm der Fall Holenweger im Sommer 2003 mit dem Einsatz des ehemaligen kolumbianischen Drogenhändlers Ramos als verdeckter Ermittler. Ramos lieferte Informationen, wonach sich Holenweger als Drogengeldwäscher anbot.

Dieser Anfangsverdacht habe sich im Laufe der Untersuchungen nicht weiter erhärtet und bilde heute nur noch einen Nebenpunkt der Anklage, schreibt die Bundesanwaltschaft. Die Untersuchungen konzentrierten sich demnach auf “schwarze Kassen” für einen französischen Industriekonzern.

Demnach habe Holenweger Gelder des Konzerns zur Äufnung von schwarzen Kassen verschoben und hohe Geldbeträge auf Konten von Offshore-Gesellschaften verwaltet. Die Gelder dienten vornehmlich dem Zweck der Bestechung für Projekte im Ausland. Laut Bundesanwaltschaft sind diese Vorgänge von strafrechtlicher Relevanz.

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