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Einspeisevergütung nur noch für grosse Photovoltaikanlagen

Weil zu viele Projekte auf der Warteliste sind, will der Bundesrat nur noch grosse Photovoltaikanlagen ins Einspeisevergütungssystem aufnehmen. Im Bild die Photovoltaikanlage auf dem Dach der Swissporarena auf der Allmend in Luzern. KEYSTONE/URS FLUEELER sda-ats

(Keystone-SDA) Wer eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von weniger als 100 Kilowatt betreibt, soll für den ökologischen Mehrwert des eingespeisten Stroms keine Vergütung mehr erhalten. Der Bundesrat will wegen der langen Warteliste die Grenze erhöhen.

Das Parlament wollte die Grenze auf dem heutigen Niveau belassen: Im revidierten Energiegesetz, über das am 21. Mai abgestimmt wird, sind nur Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 Kilowatt vom Einspeisevergütungssystem ausgenommen.

Am Mittwoch hat der Bundesrat nun eine Serie von Verordnungen dazu in die Vernehmlassung geschickt. In Kraft treten die Ausführungsbestimmungen nur dann, wenn das Stimmvolk das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie annimmt.

Lange Warteliste

Zu den Zielen der Strategie gehört der Ausbau der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien. Für deren Förderung würde bei einem Ja mehr Geld zur Verfügung stehen. Die Warteliste ist aber bereits sehr lang, und das Einspeisevergütungssystem läuft gemäss dem Beschluss des Parlaments 2022 aus. Damit könnten nur noch wenige Anlagen ins System aufgenommen werden, schreibt das Bundesamt für Energie (BFE).

Um das aufzufangen, sieht die neue Energieförderungsverordnung vor, nur noch grosse Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt ins Vergütungssystem aufzunehmen. Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen ab einer Leistung von mindestens 2 Kilowatt könnten nur noch eine Einmalvergütung beanspruchen.

Mehr Einmalvergütungen

Neu könnten zudem auch Betreiber grosser Anlagen bis 50 Megawatt eine Einmalvergütung beantragen. Heute haben die Betreiber von Anlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 30 Kilowatt die Wahl zwischen dem Vergütungssystem und einer Einmalvergütung.

Zum Abbau der Warteliste schlägt der Bundesrat zwei Varianten vor. Mit der einen würden bereits gebaute Anlagen priorisiert, mit der anderen würde die Warteliste wie bisher nach Anmeldedatum abgebaut.

Vollständige Deklaration

Weiter will der Bundesrat auf Verordnungsebene eine vollständige Deklarationspflicht für die Herkunft von Strom einführen. Bereits heute müssen die Unternehmen Herkunftsnachweise zur Kennzeichnung des Stroms verwenden.

Bisher war es aber möglich, für sogenannten Graustrom “nicht überprüfbare Energieträger” anzugeben. Künftig wäre das nicht mehr zulässig: Neu soll jede einzelne Kilowattstunde Strom mit einem Herkunftsnachweis belegt werden müssen.

Mehr Geld für Grosswasserkraft

Der Bundesrat präsentiert auch einen Vorschlag für die Förderung der bestehenden Grosswasserkraftwerke. Das Parlament hatte beschlossen, dass diese Subventionen erhalten sollen, wenn sie Strom unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Vorgesehen ist im Gesetz eine Prämie von maximal 1 Rappen pro Kilowattstunde, die mit 0,2 Rappen aus dem Netzzuschlag finanziert werden soll.

Der Bundesrat schlägt nun vor, bis zu 0,3 der total 2,3 Rappen Netzzuschlag für die Grosswasserkraft zu verwenden. Wegen der beschränkten Mittel im Netzzuschlagfonds könne das dazu führen, dass für das Einspeisevergütungssystem entsprechend weniger Mittel zur Verfügung stünden, hält das BFE dazu fest.

Grenzen für nationales Interesse

Weiter will der Bundesrat in einer Verordnung konkretisieren, wann Stromproduktionsanlagen den Status des nationalen Interesses erhalten. Gemäss dem Gesetz ist die Nutzung erneuerbarer Energien im Grundsatz anderen Interessen von nationaler Bedeutung gleichgestellt. Das soll ermöglichen, dass Windturbinen oder Wasserkraftwerke in Naturschutzgebieten gebaut werden können.

Der Bundesrat schlägt nun vor, dass bestehende Wasserkraftanlagen ab einer Produktionsleistung von 20 Gigawattstunden im Jahr von nationalem Interesse sind. Bei erweiterten oder erneuerten Anlagen soll die Grenze bei 10 Gigawattstunden im Jahr liegen.

Steuerbare Anlagen erwünscht

Berücksichtigt werden soll aber auch, ob eine Anlage zeitlich flexibel produzieren kann, also steuerbar ist. Bedarfsgerecht steuerbare Neuanlagen wären demnach ab einer Produktionsleistung von 10 Gigawattstunden im Jahr von nationalem Interesse, erweiterte oder erneuerte steuerbare Anlagen bereits ab 5 Gigawattstunden.

Für Pumpspeicherkraftwerke soll die Grenze bei einer installierten Leistung von 100 Megawatt liegen. Windkraftanlagen oder Windparks sollen dann von nationalem Interesse sein, wenn sie eine Stromproduktion von 10 Gigawattstunden im Jahr erreichen.

Insgesamt hat der Bundesrat am Mittwoch sieben geänderte und neue Verordnungen in die Vernehmlassung geschickt. Parteien, Verbände und weitere interessierte Kreise können bis zum 8. Mai Stellung nehmen. Eine Revision der Kernenergieverordnung hatte der Bundesrat bereits letzten Sommer in die Vernehmlassung geschickt.

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