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Prioritäten für Transporte auch nach schweren Naturkatastrophen

Ein Felssturz wie im Juni 2012 bei Gurtnellen UR auf die Gotthard-Bahnlinie führt für Transportunternehmen zu einer Ausnahmesituation. Das will der Bund in einer Verordnungsänderung berücksichtigen. (Archivbild) KEYSTONE/URS FLUEELER sda-ats

(Keystone-SDA) In Ausnahmesituationen müssen konzessionierte Personen- und Gütertransportunternehmen – etwa Bahn- und Busbetriebe – Transporten für die Versorgung Vorrang geben. Das Uvek will mit einer Verordnungsänderung auch Ereignisse wie etwa Naturkatastrophen berücksichtigen.

Die seit 2010 geltende Verordnung “über den Einsatz und die Aufgaben konzessionierter Transportunternehmen in besonderen und ausserordentlichen Lagen” verpflichtet die Verkehrsbetriebe, sich darauf vorzubereiten, dass sie in ausserordentlichen Lagen Transporte durchführen können.

Neue Bedürfnisse

Der in die Vernehmlassung gegebene Entwurf der totalrevidierten Verordnung führt neu auf, in welchen Lagen Transporte Priorität erhalten sollen. Die Verordnung wird an geänderte Gesetzesgrundlagen angepasst und an neue Bedürfnisse, wie das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am Dienstag schreibt.

Neben besonderen und ausserordentlichen Lagen werden neu auch sicherheitspolitische Bedrohungen aufgeführt. Gemeint sind etwa Terrorismus oder Gewaltextremismus, wie es im Bericht zur Vorlage heisst. Weiter nennt die Verordnung die Landesverteidigung.

Genannt werden zudem schwerer Mangel an lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen, Naturkatastrophen sowie technik- und gesellschaftsbedingte Ereignisse. Das können zum Beispiel Pandemien sein, AKW-Unfälle, Erdbeben oder ein Ausfall der Stromversorgung.

Ereignisse in der Vergangenheit hätten gezeigt, dass vorrangige Transporte nicht allein in besonderen und ausserordentlichen Lagen nötig seien, schreibt das Uvek. Als Beispiel nennt es den Felssturz bei Gurtnellen UR im Juni 2012. Die Gotthard-Bahnstrecke war in der Folge einen Monat lang unterbrochen.

SBB und Postauto koordinieren

Vorrangige Transporte anordnen können die Kantone, die Armee oder Organisationen und Unternehmen, die Aufgaben für die wirtschaftliche Landesversorgung haben. Gibt es zu wenig Ressourcen für prioritäre Transporte, koordiniert das Bundesamt für Verkehr, unter Vorbehalt der Zuständigkeit der Armee.

Transporte auf der Schiene müssen die SBB koordinieren; auf der Strasse wäre es die PostAuto Schweiz AG. Für die Unternehmen gibt es die Möglichkeit, sich unter gewissen Voraussetzungen von der Pflicht zu prioritären Transporten befreien zu lassen.

Die totalrevidierte Verordnung trägt neu den Titel “über die Durchführung vorrangiger Transporte in Ausnahmesituationen”. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Oktober.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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