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Spanien verlangt von der Schweiz Informationen über UBS-Kunden

Weitere Altlast: Spanien ersucht Bund um Datenlieferung von spanischen UBS-Kunden. (Symbolbild) KEYSTONE/GAETAN BALLY sda-ats

(Keystone-SDA) Spanien ersucht die Schweiz um Datenlieferung über UBS-Kunden. Die spanischen Steuerbehörden haben in Bern ein entsprechendes internationales Amtshilfegesuch eingereicht.

Dies meldet die Grossbank in einer kurzen Mitteilung auf ihrer spanischen Internetseite am Freitag. Zuvor hatte der Finanzblog “Inside Paradeplatz” über dieses Gesuch berichtet. Die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) bestätigt wie in solchen Fällen üblich, den Eingang des Amtshilfegesuchs nicht.

Auch die Bank will sich zum Fall nicht weiter äussern, wie sie auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mitteilt. Sie verweist lediglich auf eine Mitteilung vom Juli über die bevorstehende Datenlieferung nach Frankreich, in der die Bank die Erwartung nach dem Eingang weiterer Amtshilfegesuche äussert.

Vor Spanien haben bereits die USA, Frankreich und die Niederlanden Amtshilfegesuche bei der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu UBS-Kunden eingereicht. Gegen all diese Gesuche haben sich die Kunden mit juristischen Mitteln gewehrt, wobei sie zum Teil vom Bundesverwaltungsgericht Recht erhielten. Vor kurzem hat jedoch das Bundesgericht im Fall des niederländischen Amtshilfegesuchs abschliessend entschieden, dass die ESTV Kundendaten der UBS an die Niederlande liefern darf.

Präzedenzfall Niederlande

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden in diesem Fall Gruppenanfragen ohne Namensnennung zulasse, weil die Niederlande genügend Informationen zur Identifikation der mutmasslichen Steuerbetrüger geliefert habe. Das Bundesverwaltungsgericht taxierte das Vorgehen zuvor noch als unerlaubten Fischzug. Dieses Bundesgerichtsurteil könnte auch für andere Länder wegweisend sein.

Im ähnlich gelagerten Fall Frankreich hatte die eidgenössische Steuerverwaltung die UBS im Juli angewiesen, ihr Daten über französische UBS-Kunden zu liefern. Damals kündigte die UBS an, die Zulässigkeit dieses Amtshilfeverfahrens durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen, weil die Daten sowie die Grundlage des Gesuchs nicht spezifisch genug seien. Gemäss der Medienstelle der UBS ist dieses Verfahren noch im Gang. Ein Entscheid dazu sei noch nicht gefallen.

Nach Angaben der UBS haben die französischen Behörden die fraglichen Daten von deutschen Behörden erhalten. Sie seien bei verschiedenen Untersuchungen in Deutschland sichergestellt und “offenbar auch an andere europäische Länder weitergeleitet” worden. Die UBS erwartet darum ähnliche Anfragen aus anderen Ländern, wie sie damals mitteilte.

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