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Actelion reicht Rekurs gegen Asahi-Urteil ein (AF)

(Meldung erweitert, u.a. um Hintergrund)
Allschwil (awp) – Das Pharma-Untenehmen Actelion will gegen das belastende Urteil der Jury eines kalifornischen Gerichtes Rekurs einlegen. Die Geschworenen des Superior Court of the State of California des County San Mateo haben der japanischen Asahi Kasei im Gerichtsfall um das Medikament Fasudil – wie am Wochenende bekannt wurde – eine Schadenersatzzahlung von 547 Mio USD zugesprochen. Dazu kommt jetzt nach einem Entscheid vom (gestrigen) Dienstag noch eine Strafzahlung von 30 Mio USD.
Mit einer Eingabe beim Gericht strebe Actelion entweder eine Zahlung von 358,95 Mio USD für von Asahi genannte, entgangene Gewinne oder 187,4 Mio USD für angeblich geleistete Entwicklungskosten an, wie das Allschwiler Unternehmen am Mittwoch mitteilte. Zudem will Actelion erreichen, dass eine bereits früher im Rahmen eines Schiedsgerichtsverfahrens getätigte Zahlung von 78,4 Mio USD in Abzug gebracht werden kann.
Actelion gibt sich enttäuscht über die Entscheidung der Jury. Das Urteil werde weder durch Fakten noch durch die Gesetzgebung gestützt. Deshalb wolle Actelion weitere gerichtliche Vorstösse machen und das Urteil als Ganzes antechten.
Die Streitigkeiten gehen auf ein Lizenzabkommen von CoTherix und Asahi im Juli 2006 zurück, das zur Weiterentwicklung des Rho-Kinase-Inhibitor Fasudil von Asahi abgeschlossen wurde. Im Januar 2007 übernahm Actelion dann CoTherix für 420 Mio USD.
Nach der Übernahme wurde Asahi davon in Kenntnis gesetzt, dass die Entwicklung von Fasudil nicht fortgesetzt werde und die entsprechenden Rechte an das japanische Unternehmen zurückgegeben würden. Asahi focht die Gründe für diese Entscheidung an und strengte im Oktober 2007 ein Schiedsgerichtsverfahren gegen CoTherix an. 2008 reichte Asahi dann auch eine Gerichtsklage gegen Actelion bzw. deren US-Tochtergesellschaften ein.
Fasudil galt als Konkurrenzprodukt für das heutige Actelion-Hauptprodukt Tracleer zur Therapie von pulmonal-arterielle Hypertonie.
CoTherix hat Asahi gemäss deren Anwalt Christopher Banks aus der Fasudil-Zusammenarbeit Gewinne von bis zu 636,4 Mio USD bis ins Jahr 2017 in Aussicht gestellt. Actelion-Anwalt Joe Cotchett machte für den Einstellungsentscheid zahlreiche Sicherheitsbedenken wegen möglicher Nebenwirkungen von Fasudil auf Nieren und Lebern geltend.
Ende Dezember 2009 hat ein US-Schiedsgericht Actelion in dieser Sache zur Zahlung von 91 Mio USD zuzüglich Zinsen an Asahi verurteilt.
Im Zuge des ersten Entscheides der US-Jury über die Schadenersatzzahlung von 547 Mio USD, der über das Wochenende bekannt wurde, verloren die Actelion-Titel am Montag und Dienstag insgesamt um rund 12%.
Im Vorfeld des Urteils über die Strafsumme wurden von Branchenexperten auch teils deutlich höhere Strafzahlungen erwartet, die ein Mehrfaches der Schadenersatzsumme erreichen könnten. Teils wird aber auch eine Einigung von Actelion mit Asahi erwartet. So rechnet der zuständige Analyst der Bank Vontobel beispielsweise damit, dass sich Actelion und Asahi auf die Zahlung von rund 250 Mio verständigen dürften.
rt/uh

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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