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“Berge von Mist”: Bauer wegen Tier-Vernachlässigung verurteilt

(Keystone-SDA) In Biel ist am Donnerstag ein Bauer wegen mehrerer erheblicher Verstösse gegen das Tierschutz- und gegen das Gewässerschutzgesetz zu einer bedingten Geldstrafe und zwei Bussen verurteilt worden. Es geht um einen Fall, der landesweit Schlagzeilen machte.

Die Berner Behörden sprachen im Januar 2008 in einer Medienmitteilung von “teils katastrophalen Zuständen”; die Kühe hätten “auf Bergen von Mist” gestanden. Der Berner Veterinärdienst hatte aufgrund der Anzeige einer Tierschutzorganisation den Hof inspiziert. 78 vernachlässigte Tiere trafen die Behörden an.

Der Bauer ist nun von einer Einzelrichterin zu einer bedingten Geldstrafe von 3000 Franken und zur Zahlung zweier Bussen im Gesamtbetrag von 1800 Franken verurteilt worden.

Der Bauer räumte vor der Richterin die meisten Vorwürfe ein, wollte sie aber nur abgeschwächt gelten lassen. Die Kontrolle sei mitten im Umzug aus einem Seeländer Dorf in eine neue, ausserhalb gelegene Stallanlage erfolgt, also zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt. Allerdings stellten später die Behörden auch dort Verstösse gegen das Gewässerschutzgesetz fest.

Vorsätzlich, aber nicht mutwillig

Die Einzelrichterin warf dem Mann vor, in vollem Bewusstsein, also vorsätzlich, gehandelt zu haben – auch wenn er den Tieren nicht mutwillig habe schaden wollen. Heute arbeitet der Bauer angesichts des Wirbels, den sein Fall auslöste, zu 60 Prozent ausserhalb der Landwirtschaft.

Der Seeländer Fall war einer von mehreren, die im Kanton Bern in den Wintermonaten 2007/08 publik wurden. Der bernische Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher reorganisierte als Folge davon den kantonalen Veterinärdienst und leitete eine Revision der kantonalen Tierschutzverordnung ein.

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