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“Patentanwalt” ist künftig eine geschützte Berufsbezeichnung

(Keystone-SDA) Die Berufsbezeichnung des Patentanwalts ist in der Schweiz künftig geschützt. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, das neue Patentanwaltsgesetz und die entsprechende Verordnung auf den 1. Juli in Kraft zu setzen.

Wer den Titel “Patentanwalt” führen will, muss in Zukunft die Patentanwaltsprüfung bestanden haben und über einen natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie Berufserfahrung verfügen.

Vor Aufnahme der Berufstätigkeit müssen sich Patentanwältinnen und -anwälte in einem neuen Register eintragen lassen und dabei die Berufsqualifikation nachweisen. Dieses Register wird vom Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum geführt, wie das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte.

Professionelle Beratung für Unternehmen

Die eidgenössische Patentanwaltsprüfung wird von einer Kammer durchgeführt, die sich aus Vertretern der Patentanwaltsverbände zusammensetzt. Für bereits praktizierende Patentanwälte gilt während zweier Jahre eine spezielle Übergangsregelung.

Das neue Gesetz stelle sicher, dass Patentanwältinnen und -anwälte die hohen fachlichen Anforderungen erfüllten, schreibt das Departement. Es trage so zur Stärkung des Innovationsstandorts Schweiz bei. Innovative Unternehmen seien auf eine professionelle und kompetente Beratung rund um den Patentschutz angewiesen.

Neues Bundespatentgericht ab 2012

Ebenfalls in Kraft gesetzt hat der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für das neue Bundespatentgericht. Dieses kann Anfang 2012 seinen Betrieb aufnehmen. Es wird Streitigkeiten über Patente behandeln, für welche bisher kantonale Gerichte zuständig waren.

Weil deren Richterinnen und Richter mit der Materie oft überfordert sind, hatten Fachkreise schon länger ein Spezialgericht gefordert. Das neue Bundespatentgericht setzt sich aus juristisch und technisch ausgebildeten Richterinnen und Richtern zusammen.

Zu Beginn wird das Gericht in einem Provisorium in St. Gallen untergebracht sein, im Herbst 2012 soll es in das Gebäude des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen umziehen.

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