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“Schläger von Schüpfen” zu 11 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

(Keystone-SDA) Der junge Mann, der im letzten Sommer in Schüpfen BE einem Gastwirt einen schweren Metall-Aschenbecher auf den Kopf haute, ist am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt worden. Er muss aber nicht ins Gefängnis, sondern kommt zur Therapie in eine geeignete Institution.

Die Bieler Einzelrichterin folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben. Verurteilt wurde der 22-Jährige wegen einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, Tätlichkeit, Sachbeschädigungen und Irreführung der Rechtspflege.

Die Richterin befand, es sei der 22-jährige gewesen, der mit dem schweren Aschenbecher dreingeschlagen habe, nicht sein damals minderjähriger Kollege. Der Angeklagte hatte dies behauptet.

Ihren Antrag auf Einweisung des Mannes in eine Anstalt hatte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft mit Verweis auf das psychiatrische Gutachten gestellt. Darin ist die Rede von einer Persönlichkeitsstörung und mindergradig herabgesetzter Schuldfähigkeit.

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