Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

“Tribune de Genève” bezeichnet Vorverurteilung als “inakzeptabel”

(Keystone-SDA) Genf – Die “Tribune de Genève” zeigt sich schockiert über gewisse Äusserungen des Kantons Genf in der Affäre Gaddafi. Die Genfer Tageszeitung bezeichnet zudem ihre Vorverurteilung durch den Kanton als “inakzeptabel” und verlangt, dass das juristische Prozedere eingehalten wird.
Der Staat sei absolut frei, seine Verantwortung im Falle Hannibal Gaddafi anzuerkennen, schreibt Chefredaktor Pierre Ruetschi auf der Internetseite der Zeitung.
“Aber das impliziert natürlich in keiner Weise, das die “Tribune de Genève” Recht verletzt hat, als sie die Fotos publizierte, wie das der Kanton Genf in seiner Eingabe an das Gericht zu verstehen gibt. (…) Diese Vorverurteilung ist absolut inakzeptabel”, so Ruetschi weiter.
Der Chefredaktor ist zudem “schockiert” darüber, dass der Kanton das Gericht darum bittet, von der Anhörung von Zeugen und von weiteren Ermittlungen abzusehen. Ruetschi gibt sich überzeugt, er habe mit der Publikation der Fotos Schweizer Recht nicht verletzt. Im Endeffekt müsse aber das Gericht darüber entscheiden, so Ruetschi weiter.
Unterstützung erhält er vom Medienanwalt Manuel Bianchi. Es sei Sache des Gerichts, zwischen Recht auf Information und Persönlichkeitsschutz abzuwägen, sagte Bianchi im Westschweizer Radio. Gleichzeitig kritisierte er auch die Tatsache, dass die Fotos an die Zeitung weiter geleitet wurden.
Hannibal Gaddafi hatte im Dezember 2009 eine Zivilklage gegen den Kanton Genf, die “Tribune de Genève” und einen Journalisten der Zeitung wegen Verletzung seines Persönlichkeitschutzes eingereicht. Zudem verlangt er eine Entschädigung von 100’000 Franken.
Der Kanton Genf hatte am Dienstag eine Eingabe an das zuständige Gericht eingereicht, in der er die Veröffentlichung der Fotos bedauerte und eine “angemessene Entschädigung” für Hannibal Gaddafi beantragt.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft