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14 Monate für angeblichen “Schläger von Schüpfen” gefordert

(Keystone-SDA) Am Prozess gegen den angeblichen “Schläger von Schüpfen” hat die Staatsanwältin am Mittwoch einen Schuldspruch unter anderem wegen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeiten verlangt. Der junge Mann sei zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten zu verurteilen.

Die Staatsanwältin beantragte dem Einzelgericht am Prozess in Biel zudem, die Freiheitsstrafe sei zugunsten einer stationären Massnahme aufzuschieben. Bis er sie antrete, solle der Angeklagte in Sicherheitshaft bleiben.

Die Verteidigerin verlangte einen Schuldspruch nur wegen Tätlichkeiten und Sachbeschädigungen. Auf eine stationäre Massnahme sei zu verzichten.

Die Einzelrichterin hat im Wesentlichen eine Schlägerei in einem Gasthof in Schüpfen BE zu beurteilen, bei der der Wirt vom Angeklagten oder einem Kollegen mit einem schweren Aschenbecher angegriffen wurde. Zur Täterschaft widersprechen sich die Aussagen. Das Urteil wird am frühen Nachmittag verkündet.

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