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17-jährige Freiheitsstrafe für Doppelmörder von Einsiedeln

(Keystone-SDA) Der Mann, der 2011 in Einsiedeln seine Tochter und seine Frau erschossen hatte, ist am Montag vom Schwyzer Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt worden.

Das Gericht sprach den Beschuldigten des mehrfachen Mordes und des Mordversuches für schuldig. Es ordnete zudem stationäre therapeutische Massnahme an.

Der heute 58-jährige Mann hatte 2011 zu Hause zuerst seine 24-jährige Tochter und dann seine 48-jährige Gattin erschossen. Er gab mit seiner Beretta mindestens elf Schüsse ab.

Er feuerte mehrmals auf seine Tochter und dann auf seine Frau, lud die Pistole nach und schoss erneut auf seine Tochter, die bereis tot war, und auf seine schwerverletzte Frau. Diese starb Stunden später im Spital.

Für das Gericht war zudem erwiesen, dass der Beschuldigte danach noch eine zweite Tochter erschiessen wollte, diese Tat aber nicht ausführen konnte, weil er die Tochter nicht im Haus vorfand.

Die Richter verurteilten ihn deshalb nicht nur wegen mehrfachen Mordes, sondern auch wegen versuchten Mordes. Auch sprach es ihn der Vergehen gegen das Waffengesetz für schuldig. Als Mazedonier hätte der Beschuldigte keine Waffe tragen dürfen.

Der Beschuldigte hatte den beiden Opfern Männergeschichten unterstellt. Sie sollen gar einen gemeinsamen Liebhaber gehabt haben. Immer wieder führte er bewaffnete Kontrollgänge in seinem Haus durch, ohne einen Beweis zu finden. Zudem sprach er Drohungen aus. Der Beschuldigte habe ein Terrorregime geführt, sagte Staatsanwalt Paul Schmidig.

Tat unterschiedlich bewertet

Für Schmidig stand fest, dass der Beschuldigte besonders skurpellos gehandelt habe, und er plädierte deshalb auf Mord. Er habe unter krankhafter Eifersucht und einem anhaltenden Wahn gelitten und nicht im Affekt gehandelt. Er habe seine Frau und seine Tochter gerichtet, obwohl diese nichts getan hätten. Er forderte für den Beschuldigten lebenslänglich.

Für Verteidiger Hansheini Fischli handelte es sich dagegen um eine Affekttat, und er plädierte deshalb auf Totschlag mit einer Strafe unter zehn Jahren. Sein Mandant habe sich jahrelang gedemütigt gefühlt und sei in einer Sackgasse gewesen.

Die Tat sei durch den Wortwechsel mit seiner Tochter ausgelöst worden. Fischli verwies darauf, dass der Beschuldigte seinen Kontrollgang mit einer nicht geladenen Waffe gemacht habe. Er habe nicht die Absicht gehabt, die Tochter und die Ehefrau zu töten.

Das Gericht ging aber wie die Staatsanwaltschaft von einer besonders skrupellosen Tat aus. Der Beschuldigte habe sich in seiner Ehre verletzt gefühlt, sagte die Vorsitzende Sandra Rieder. Er habe egoistisch gehandelt und praktisch kein Gefühl gezeigt.

Dass das Gericht mit 17 Jahren ein kürzere Strafe fällte als von der Staatsanwaltschaft beantragt, begründete Rieder mit der hochgradig verminderten Schuldfähigkeit des Beschuldigten.

Der Beschuldigte zeigte sich am Prozess stur. Er nahm nur wenige Minuten an der Verhandlung teil, danach liess er sich dispensieren. Er hatte vom Gericht vergeblich verlangt, entgegen des üblichen Prozessablaufes vor der Befragung eine Erklärung verlesen zu dürfen.

Der Vorfall führte dazu, dass der amtliche Verteidiger dem Gericht beantragte zu prüfen, ob er nicht ersetzt werden solle. Das Gericht sah das Vertrauensverhältnis zwischen dem Beschuldigten und dem Verteidiger aber nicht als erheblich gestört.

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