Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

22 Raser gehen der Polizei ins Netz

Zu schnell unterwegs: Die Polizei konnte Raser aus dem Verkehr ziehen. (Symbolbild) KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE sda-ats

(Keystone-SDA) Raser ausgebremst: In den Kantonen Zürich, Aargau, Zug, Schwyz und St. Gallen sind insgesamt 22 Personen verhaftet worden. Entweder sassen sie an Raserrennen hinter dem Steuer oder haben diese gefilmt.

Auf die Schliche kam ihnen die Polizei durch Auswertung von Filmaufnahmen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen die Beschuldigten Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz beziehungsweise Gehilfenschaft dazu eröffnet.

Bei einem Beschuldigten hat das Zwangsmassnahmengericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Dies teilten die Kantonspolizei Zürich und die Oberstaatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Auf die Schliche kamen die Behörden den Betroffenen bei der Auswertung von 2015 sichergestelltem Beweismaterial. Dieses löste erneut Ermittlungen aus.

Im November 2016 wurden 22 Personen an ihren Wohnorten verhaftet, 25 Hausdurchsuchungen durchgeführt und fünf Fahrzeuge sichergestellt. Bei den Beschuldigten handelt es sich um Personen im Alter zwischen 18 und 37 Jahren mit Wohnsitz in verschiedenen Kantonen, wie es in der Mitteilung heisst.

Filmer sind Gehilfen

Ihnen werden mehrfache und schwere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz (Verletzung des Rasertatbestands) vorgeworfen. Diejenigen Tatverdächtigen, welche die Rennen gefilmt haben, müssen sich wegen Gehilfenschaften verantworten.

Nach der Befragung durch Polizei und Staatsanwaltschaft hat das Zwangsmassnahmengericht bei einem Beschuldigten auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Die anderen wurden nach den Einvernahmen wieder auf freien Fuss gesetzt.

Die 2015 eröffneten Strafverfahren sind zwischenzeitlich alle abgeschlossen. In sechs Fällen hat die Staatsanwaltschaft Anklage im abgekürzten Verfahren erhoben, und die Beschuldigten wurden mit Freiheitsstrafen zwischen 12 und 18 Monaten und zusätzlichen Bussen zwischen 300 und 2200 Franken bestraft.

Die restlichen Verfahren wurden im Strafbefehlsverfahren erledigt, mit Strafen zwischen 75 und 180 Tagessätzen Geldstrafe und Bussen zwischen 400 und 1700 Franken.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft